Anrechnung

Startseite Foren Ende Dienstverhältnis Anrechnung

Ansicht von 2 Beiträgen - 1 bis 2 (von insgesamt 2)
  • Autor
    Beiträge
  • #14479

    Muss die Lehrzeit auf die Kündigungsfrist von Angestellten angerechnet werden (1 Jahr Lehre beim Dienstgeber, davor 2 Jahre Lehre beim Betriebsvorgänger – AVRAG-Übernahme, danach 3 Jahre als Angestellter – davon 6 Monate Bundesheer)?

    lg Sylvia

    #20049

    Hallo Sylvia!

    Lehrzeit ist nicht anzurechnen, es gelten nur die Angestelltenjahre.
    Präsenzdienst ist allerdings schon anzurechnen (weil Dienstverhältnis aufrecht war).

    LG

Ansicht von 2 Beiträgen - 1 bis 2 (von insgesamt 2)
  • Sei müssen angemeldet sein, um auf dieses Thema antworten zu können.