Anrechnung Vordienstzeiten

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  • #14384
    the brain
    Teilnehmer

    folgendes Beispiel bereitet uns Kopfzerbrechen.
    Eintritt: 1.4.1985 – angerechnete Vordienstzeiten 2 Jahre und 3 Monate.
    Dies ergibt den 1.1.1983. Urlaubsberechnung nach Dienstjahr

    Ab wann hat der DN Anspruch auf die 5 Tage Urlaub mehr.
    Mit 1. Jänner 2008, und damit auch wieder mit 1.4.2008, mit Beginn des neuen Urlaubsjahres
    oder
    erst mit 1.4.2008, wann eben das neue Urlaubsjahr beginnt
    oder aliquot für die 3 Monate
    oder ..

    Bitte helft mir 🙄
    Danke

    mfg
    hubert k.

    #19817

    Servus Hubert!

    Meine Rechtsansicht schaut dazu so aus:

    6 Wochen Urlaub erst ab dem 1.4.2008, weil hier das neue Urlaubsjahr beginnt und und das 26. Dienstjahr überwiegend in den Zeitraum 1.4.2008 – 31.3.2009 fällt.

    Anders hätte ich entschieden, wenn du z.B. 2 Jahre und 7 Monate Vordienstzeiten hättest:
    Da hätte ich die 6 Wochen Urlaub bereits ab dem 1.4.2007 berechnet, da das 26. Dienstjahr überwiegend bereits in den Zeitraum 1.4.2007 – 31.3.2008 fällt.

    Ich muss dazu allerdings bemerken, dass das eine subjektive Auslegung von mir ist!

    LG

    #19818
    the brain
    Teilnehmer

    Hallo Roland,

    Danke für Deinen Beitrag. Das mit der „Überwiegenheit“ im Urlaubsjahr lese ich nur für die Kalenderjahr-Urlaubsjahr Thematik aus dem Urlaubsgesetz. Und dort würde ich es auch so sehen wie Du!

    Bei der Sichtweise nach Dienstjahr, wären dann, wenn der erhöhte Anspruch sowieso erst mit dem neuen Urlaubsjahr zum Zuge kommt, Vordienstmonate und evtl. Vordiensttage für die `Katz`??

    Weder im großen Ortnerm schon gar nicht im Urlaubsgesetz oder snst rgendwo finde ich eine klare Aussage!

    Meine letzte Hoffnung die Praktiker in diesem Forum?

    Danke

    mfg
    hubert k.

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