Servus Hubert!
Meine Rechtsansicht schaut dazu so aus:
6 Wochen Urlaub erst ab dem 1.4.2008, weil hier das neue Urlaubsjahr beginnt und und das 26. Dienstjahr überwiegend in den Zeitraum 1.4.2008 – 31.3.2009 fällt.
Anders hätte ich entschieden, wenn du z.B. 2 Jahre und 7 Monate Vordienstzeiten hättest:
Da hätte ich die 6 Wochen Urlaub bereits ab dem 1.4.2007 berechnet, da das 26. Dienstjahr überwiegend bereits in den Zeitraum 1.4.2007 – 31.3.2008 fällt.
Ich muss dazu allerdings bemerken, dass das eine subjektive Auslegung von mir ist!
LG