Anrechnung Vordienstjahre

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  • #15784

    Liebe Forumsteilnehmer,

    ich habe folgende Frage. Muss ich, da im URLG keine Angaben über Voll- oder Teilzeitbeschäftigung gemacht wird, sogar eine geringfügige Beschäftigung zu den Vordienstjahren (mit Berücksichtigung der jeweiligen Grenzen) zählen?

    Vielen Dank für Ihre Antwort.

    liebe Grüße und schönen Feierabend
    Claudia

    #22980

    Hallo Claudia!

    Ich hätte das auf alle Fälle auch so ausgelegt – volle Anrechnung.

    LG

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