Anrechnung Präsenz/Karenz für Abfertigung/Jubiläum

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  • #15731

    Hallo!

    Ich hätte eine Frage bez. Anrechnung von Karenz- und Präsenzdienstzeiten. Irgendwie finde ich im Textil-KV nichts darüber…

    Habe mal gelesen, dass Präsenzdienst für Jubliäumsgelder und Abfertigung angerechnet wird, stimmt das?

    Bei Karenzzeiten wird der 1. Karenz mit 10 Monaten angerechnet, gilt das noch, dass das nur Karenzzeiten nach dem 31.12.2992 sind???

    Vielen Dank im voraus für die Hilfe

    #22865

    Und wie wird Präsenz/Karenz im Bezug auf erhöhten Urlaubsanspruch bzw. Krankenstandsanspruch behandelt?

    DANKE SEHR!

    #22864

    Hallo Gina!

    Ganz allgemein:
    Präsenzdienst gilt immer voll als Dienstzeit, ist daher überall zu berücksichtigen (§ 8 APSG)!

    Karenzen nicht, die 1. Karenz im Dienstverhältnis ist gem. § 15 f Abs. 1 aber
    – für die Bemessung der Kündigungsfrist,
    – die Dauer der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (Unglücksfall) und
    – das Urlaubsausmaß
    jedoch bis zum Höchstausmaß von insgesamt zehn Monaten anzurechnen.
    Der KV könnte Besserstellungen (v.a. im Hinblick auf Abfertigungen, wo die Karenz gar nicht angerechnet wird) vorsehen.

    LG

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