Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Ich bin momentan auf der Suche nach Antwort auf die Frage, ob und inwieweit ich einem bereits gekündigten Dienstnehmer den Verbrauch von bestehendem Zeitguthaben aus einer Gleitzeitvereinbarung anordnen kann, da wir den betreffenden möglichst wenig in der Firma haben möchten.
Im Gegensatz zum Urlaub ist zumindest keine gegenteilige Ansicht zu finden, ich hätte aber gerne ein Quelle, die mir das ausdrücklich zusagt; mE spricht auch der § 19c (2) AZG dafür, dass ich den Zeitausgleich anordnen können müßte;
Außerdem stellt sich die Frage, ob der DN vom bereits vereinbarten Urlaub zurücktreten könnte, mit dem Argument, dass der Erholungszweck vereitelt wäre – hat irgendwer damit schon genauere Erfahrungen gemacht?
Danke im voraus, lg