ALV Rückerstattung – Zinsen

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    Beiträge
  • #14553

    Liebe Kollegen,

    Ich habe die ALV Rückerstattung bereits bei der GKK beantragt, nun aber gelesen, dass man auch Zinsen von der GKK einfordern darf.
    Wer kennt die Vorgangsweise und gibt es dazu ein Formular?
    Zahlen wir die Zinsen dem DN aus, unterliegt der Betrag dann der Sv-Pflicht, LST-Pflicht im Jahr 2008??? (DB,DZ,KO frei wie ALV Rückerstattung?)

    Vielen Dank
    Renate

    #20206
    birgit
    Teilnehmer

    Hallo Renate !

    Ich habe die Zinsen in Form eines E-Mails und einer Excel Aufstellung bei meiner zuständigen GKK beantragt. Die Aufstellung musste Name, SV-Nr., Zeitraum und den zurückgezahlten AVL-Beitrag (monatlich aufgeteilt) enthalten. Ich habe auch eine Trennung DG/DN Beiträgen erstellt, zwecks Auszahlung an die MA. Die GKK berechnet anschließend die Zinsen und hat sie mir überwiesen. Diese wurden bei der Gehaltsabrechnung an die MA ausbezahlt. Auch für die zurückbezahlten Zinsen wurde ein L16 (Lohnzettelart 5 – zurückgezahlte SV-Beiträge) an das Finanzamt übermittelt. Allerdings habe ich diese Sache noch im Dez. 2007 erledigt. Ich würde nochmals mit deiner zuständigen GKK sprechen.
    Schöne Grüße
    Birgit

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