Altes Gehalt nach Karenz?

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  • #14997

    Hallo, ich habe folgendes Problem:
    eine Mitarbeiterin möchte nach der Karenzzeit in Elternteilzeit zurückkommen. Wir werden ihr allerdings aufgrund der Teilzeit nur einen Job geben können, der auf jeden Fall normalerweise in unserem Unternehmen geringer bezahlt wird, als ihre frühere Stellung. Müssen wir ihr das alte Gehalt bezahlen oder hätten wir die die Möglichkeit, sie mit weniger Gehalt einzustufen?
    Herzlichen Dank im voraus!

    #21238
    Martin
    Teilnehmer

    liebe heli bei elternteilzeit darf die dienstnehmerin nicht diskriminiert werden. deshalb ist eine gehaltsminderung nicht erlaubt.

    #21240

    Hallo Martin,
    danke für deine Antwort. Wenn die MA aber damit einverstanden ist und das neue Gehalt unterschreibt, müsste es funktionieren, oder?
    Liebe Grüße, Helli

    #21239

    Hallo Helli!

    Ich darf mich bei eurer Diskussion hoffentlich einmischen.
    Martin hat völlig recht, wenn er sagt, dass das eine Diskriminierung wäre.

    Für eine Gehaltsreduktion bedarf es im Normalfall einer sogenannten Änderungskündigung, die mE in der Elternteilzeit nicht möglich ist –> Kündigungsschutz!
    Und ein Verzicht auf Ansprüche während des aufrechten DV ist nicht möglich (Drucktheorie).

    LG

    #21241

    Hallo Roland,
    meiner Ansicht nach kann man das schon machen, wenn die DN damit einverstanden ist, sprich schriftliche Vereinbarung. Aber egal, die Angelegenheit hat sich anderst erledigt 😉
    Gruß Helli

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