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- Dieses Thema hat 7 Antworten und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 17 Jahre, 4 Monate von svnu.
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23.7.2007 um 13:48 Uhr #14156
Diese Frage konnte mir niemand beantworten, wahrscheinlich wird hier auch irgendein Urteil abzuwarten sein…:
Konkret geht es hier nur um die zu 50% geförderten Beiträge, die zu 100% geförderte ATZ ist hier ohnedies kein Thema mehr;
WEM sind die ALV-DN-Beiträge der vom Dienstgeber übernommenen DN-Beiträge der fiktiven Bemessung rückzuerstatten?
Die GKK kannte sich nicht aus, das AMS war auch ratlos – bei der GKK hört es bei der korrekten Bemessungsgrundlage auf, egal, wer dafür zahlt, beim AMS beginnt das Thema erst garnicht, da sich für sie betreffs der Förderungen nichts ändert, der Herr bei der vom AMS empfohlenen Arbeiterkammer, der zumindest eine Meinung abgeben könnte, ist im wohlverdienten Urlaub.
WAS TUN?
Wenn man die Überlegungen vor- und zurückspult, kommt man zu folgenden Schlüssen:
Dem Dienstnehmer wird für den vom Dienstgeber übernommenen Anteil zur Sozialversicherung für die FIKTIVE Bemessung ein Sachbezug als Vorteil aus dem Dienstverhältnis angesetzt. Dieser beinhaltet natürlich auch den ALV-Beitrag.
Ich habe zu dem Beispiel, auf das bei der Krankenkasse immer nur verwiesen wird, das aber eine Förderung zu 100% betrifft (was, so wie ich denke, in der „neuen“ ATZ eher die unattraktivere Form darstellt, mit Einstellungszwängen usw.) – ein Beispiel mit 50% gemacht, und da beträgt dieser Anteil immerhin € 11,25 pro Monat, das ist eine Menge Schotter, wenn man 2 Jahre aufrollt!Daß der Sachbezug bei einer GPLA korrigiert werden sollte, stelle ich jetzt einfach so hin, da würde ich mich auch ziemlich lange und unwillig weigern, die auch noch zu korrigieren (aber-immerhin: LOHNSTEUER, DB,DZ,KommSt-Plflicht!)
Der Dienstnehmer zahlt also bereits hier für eine fiktive Bemessung, für Geld, das er nicht erhalten hat, Steuern. Das scheint ja noch ok. Daß man das nicht sofort korrigieren kann, weniger, aber was soll man machen.Und WEM soll man nun die Rückzahlung der DN-Beiträge des fiktiven Anteils, vom DG übernommen, verrechnen:
Dem Dienstgeber, würde ich sagen, der hat ja bezahlt.
Das ist aber nicht so einfach, denn zwar
(TIP!) darf man lt. GKK die Beitragsgruppen für die ausgetretenen DN und Bonusfälle für die ATZ-ungleichen Bemessungen zweckentfremden,aber genau da liegt das nächste Problem: man muß die BG korrekt melden, d.h. beim Dienstnehmer, und dann- kann man vielleicht mit einer Abzugslohnart arbeiten um dem DN den Betrag wieder abzuziehen und wieder dem Dienstgeber rückzuführen.
Soweit auch noch mit Magenschmerzen (immerhin handelt es sich um Kollegen, die einem ab und an einen Kaffee spendieren, der könnte langfristig gesehen ausbleiben…) ok. Aber hier ergibt sich die nächste Frage:
Ist es wirklich zulässig, dem Dienstnehmer auf die Art und Weise einen Betrag, der nicht unerheblich ist (schon wieder!) zu versteuern, den er garnicht „cash“ bekommen und auch nicht „cash“ zurückerhalten hat? (vielleicht klingt das wie ein „Plus-Minus“-Spiel, aber nicht für den DN).
Das ist pervers: man besteuert einen Betrag, der von einer fiktiven Bemessung gerechnet wurde für eine fiktive Auszahlung, und zwar gleich zweimal, und das Blöde dran ist: die Steuern sind echt, DIE sind wirklich zu zahlen.Vielleicht hat ja jemand die zündende Idee, DIE Lösung…. oder die Connections, das klären und veröffentlichen zu lassen….
liebe Grüsse an alle Kollegen und schönen Urlaub!
(und: keine Hatz, wir haben dafür noch das ganze Jahr Zeit, in Wirklichkeit… trotzdem wär ein rascher Tip gut;))))23.7.2007 um 13:59 Uhr #19279kommt schon, ich werd doch nicht allein arbeiten… und über eine solch wichtige Sache nachdenken….
26.7.2007 um 7:52 Uhr #19280Hallo
Mir wurde gesagt und das habe ich gottseidank schriftlich das ich Rückverrechnen soll aber nicht die Bezüge vom AMS .Bei der Altersteilzeit werden die Bezüge vom AMS NICHT rückverrechnet also muß man die tatsächlichen Bezüge ( ohne Lohnausgleich , Altersteilzeitgeld und Höherversicherung) kürzen
Das heist wenn du es immer aufgeschlüsselt hast dann ist es kein großes Problem denke ich fragen einmal bei deiner Softwarefirma nach ob sie das schnell können.
lg26.7.2007 um 8:55 Uhr #19281Hallo!
Hiebei gehts ja auch um die eben NICHT geförderten Teile, das ist ja das Problem. Wenn eine ATZ zu 100% gefördert wird, braucht man sich um die eigentliche ATZ bis auf den Lohnausgleich DN-Anteil ja nicht zu sorgen. Wenn aber nur zu 50% gefördert wird, ist sehr wohl ein Teil da, den man rückforder n kann…26.7.2007 um 8:58 Uhr #19282PS…. wir sind ja die Softwarefirma, das ist ja mein Dilemma……
aufschlüsseln können wirs ja, aber wenn keiner sagen kann, wohin mit den Teilen!
Irgendwie kanns net wirklich sein, dass dem Dienstnehmer etwas, das er nicht bekommt, zweimal besteuert wird.
Und ich glaube auch nicht, dass es hier einen Ausgleich geben wird, da der Sachbezug maximal bei der GPLA korrigiert werden wird, sofern sich der Prüfer mit der ATZ überhaupt auskennt, was ich zurzeit zu bezweifeln wage.
Selbst wenn das kontrolliert und auch korrekt korrigiert wird, wage ich zu behaupten, dass die Arbeitnehmerveranlagung seitens des FA für den Dienstnehmer dann nicht nocheinmal aufgerollt wird….
das halte ich für problematisch.26.7.2007 um 9:25 Uhr #19283Hallo
Mir wurde damals gesagt alles was vom Ams kommt wird nicht mitgerechnet und soll ich von Anfang an raus nehmen . Das tat ich auch und die GKKhat sich bis jetzt noch nicht beschwert26.7.2007 um 11:14 Uhr #19284Das sind ja Teile, die man eben NICHT bekommt!
26.7.2007 um 11:16 Uhr #19285und die GKK kennt sich, was DAS angeht, garnicht aus, weil die nur die Bemessungen interessieren, wer die zahlt, interessiert die nicht, die wissen (noch) garnicht (so genau), dass ein Teil übernommen… gefördert…oder sonstwas wird. Das musste die bisher auch nicht interessieren.
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