Altersteilzeit und Überstundenpauschale

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  • #15863

    Liebe Fourmsteilnehmer!
    Wir haben einen Mitarbeiter, mit dem vertraglich eine Überstundenpauschale iHv 20 Stunden vereinbart wurde. Jetzt wird dieser Mitarbeiter in die Altersteilzeit gehen.
    Haben Sie Erfahrung darin, was man mit diesen Mehrleistungsstunden macht?
    Der Mitarbeiter wird um 50 % weniger arbeiten; dh. konkret wären das dann 93,5 Stunden ((167 Normalarbeitszeit + 20 ÜP)/2);
    Akzeptiert dies das AMS? Oder muss ich die Stunden der Pauschale ausser Acht lassen und von der Basis der 167 NAZ ausgehen und dem AMS nur 83,52 Stunden melden? Aber dann muss ich auch den Gehalt anpassen, oder?
    Für Tipps bin ich dankbar!

    Liebe Grüße
    Sabine

    #23187

    Überstunden bitte (auch) bei der Berechnung des Lohnausgleiches rausrechnen (sie werden ja in der Altersteilzeit nicht mehr geleistet). Sollten ausnahmsweise doch Überstunden in einer die Geringfügigkeitsgrenze überschreitenden Höhe anfallen, so ruht das ATZG für die betreffenden Zeiträume (§ 28 AlVG).

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