Hallo die Damen und Herren Spezialisten!
Einer unserer MA tritt für zwei Jahre in die Altersteilzeit über. Bei der Datenmeldung für das AMS haben wir als Bezug auch den SB für KFZ angegeben. Der MA ist auch ohne SB schon über der HBGL.
Wie wird nun im Detail richtig abgerechnet, wenn
1) der MA nur im aktiven Dienstjahr den SB behält
2) der MA den SB bis zum Pensionsantritt (also zwei Jahre) behält.
Die Meinungen zwischen AMS und unserer Lohnverrechnungs-Beratung gehen da auseinander. Bei der SV-Anstalt habe ich noch nicht angefragt.
Vielen Dank im Voraus, wenn jemand Rat weiß.
Harry.