Altersteilzeit und Lohnerhöhung

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  • #14866

    Wir haben eine Angestellte, die ab 1. Jänner 2009 in Altersteilzeit geht – gleichbleibende Reduzierung der Arbeitszeit. Monatsgehalt Euro 2300,– d.h. das ist die Bemessungsgrundlage vor Herabsetzung der Arbeitszeit. Wenn wir aber ab März 2009 eine Lohnerhöhung gewähren, würde sich ja die Bemessungsgrundlage erhöhen. Nun meine Fragen:
    Ab wann erhöht sich dann die Bemessungsgrundlage = höherer Nettolohn + höhre Differenzbeträge
    Muß ich das dem AMS melden mit neuer Berechnungung für den Zuschuß?

    Danke für eure Antwort

    Mimi

    #20903
    biggi
    Teilnehmer

      Liebe Mimi!

      Jede Gehaltsänderung (ob so oder KV-Erhöhung) bewirkt auch eine Änderung des Zuschusses und gehört daher dem AMS mittels Änderungsmeldung (gibt es im Downloadbereich auf der AMS-Seite – Unternehmensbereich) gemeldet -> alles wieder neu rechnen im März und melden.

      Liebe Grüße

      Biggi

      #20904

      Ganz lieben Dank für die schnelle Beantwortung meiner Frage!

      Mimi

      #20905

      Ich habe jetzt noch eine Frage: Wenn wir anstatt im März 2009 bereits ab 1.1. 2009 die Lohnerhöhung vornehmen, muss ich dann gleich den erhöhten Gehalt als Beitragsgrundlage beim AMS angeben oder im Jänner nochmals eine Änderung schicken.
      Danke
      Mimi

      #20906
      biggi
      Teilnehmer

        Wenn beim Einreichen das neue Gehalt bekannt ist, macht das wenig Sinn das alte, das ja während der ATZ nie bezahlt wird, zu melden.
        Nur wenn Erhöhungen erst später feststehen, muss man vorher mit „irgendeinem“ Wert einreichen und nachträglich ändern.

        Schönen guten Morgen

        Biggi

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