Altersteilzeit und Erfolgsbezug

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  • #15353

    Hallo,

    ich habe zwei Fragen betreffend Auszahlung eines Erfolgsbezugs während der Altersteilzeit (monatlich und jährlich).
    Es geht dabei um eine Mitarbeiterin mit Beginn der ATZ vor dem 01.09.2009, die über der Höchstbeitragsgrundlage verdient.

    1. Ist ein monatlich ausbezahltes Erfolgsbezugsakonto ebenfalls auf 40 % zu kürzen?

    2. Einmal jährlich wird der Erfolgsbezug abgerechnet (das bereits ausbezahlte Akonto wird dabei gegengerechnet) und als SZ ausbezahlt. Ist diese Auszahlung dem AMS zu melden? Förderung gibt es ja ohnedies nicht, da die HBGL bereits ausgeschöpft ist.

    Vielen Dank im voraus für Eure Hilfe!

    LG Susanne

    #21966

    Ob Einkürzung erfolgt, hängt mE davon ab, ob es sich um einen arbeitszeitbezogenen Entgeltbestandteil handelt (dann ja), oder ob der (bestimmte) Erfolg, für den dieses Entgelt gebührt, weiterhin (trotz Teilzeitbeschäftigung) in unverminderter Höhe eintritt. Meldung an das AMS wäre über der HBGrl mE nicht erforderlich, würde das aber sicherheitshalber trotzdem mit dem AMS abklären.

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