Hallo,
ich habe zwei Fragen betreffend Auszahlung eines Erfolgsbezugs während der Altersteilzeit (monatlich und jährlich).
Es geht dabei um eine Mitarbeiterin mit Beginn der ATZ vor dem 01.09.2009, die über der Höchstbeitragsgrundlage verdient.
1. Ist ein monatlich ausbezahltes Erfolgsbezugsakonto ebenfalls auf 40 % zu kürzen?
2. Einmal jährlich wird der Erfolgsbezug abgerechnet (das bereits ausbezahlte Akonto wird dabei gegengerechnet) und als SZ ausbezahlt. Ist diese Auszahlung dem AMS zu melden? Förderung gibt es ja ohnedies nicht, da die HBGL bereits ausgeschöpft ist.
Vielen Dank im voraus für Eure Hilfe!
LG Susanne