Ich habe einen Mitarbeiter der seit 2003 in der Altersteilzeit ist. Seine Arbeitsphase war bis Mitte April 2006 und ab Mai ist er in der Freizeitphase.
Ich habe am Beginn der ATZ sein Fixum und seine durchschnittlichen Provisionen als Basis hergenommen und von diesem zahl ich ihm die 75%. Jetzt ist der Fall so gelagert, dass Provisionen erst nach Zahlung von den Kunden an ihn „ausbezahlt“ werden. Ich habe nach Ende des Jahres sein bezahltes Gehalt (inkl. Provisionsdurchschnitt) den nachträglich „erwirtschafteten“ Provisionen gegenübergestellt. Hat er einen Überschuss erzielt, bekommt er diesen ausbezahlt, wenn nicht erhält er weiterhin das Gehalt für die ATZ.
Lieg ich in meiner Annahme richtig?
Bibs