Altersteilzeit – Lohnausgleich Sonderzahlung

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  • #13787

    Beim Altersteilzeitformular vom AMS bez. Förderung bei Altersteilzeitvereinbarung mit Beginn bis 31.12.2003 ist mir ein Punkt unklar:

    beim Punkt Sonderzahlung – Dienstgeberbeiträge – Punkt 6:
    Beschreibung lautet: „Dienstgeberbeiträge (KV, PV, UV und ALV inkl. IE) zum Lohnausgleich der SZ“
    Warum muss auch UV berechnet werden? Bei einer „normalen“ Sonderzahlung werden ja auch keine UV-Beiträge berechnet – ist die Formular-Beschreibung falsch, oder wird beim Lohnausgleich-SZ UV berechnet?

    #18527

    Liebe/r Willena!

    Der UV-Beitrag ist bei den Sonderzahlungen sehr wohl zu berechnen.

    Ev. haben Sie das mit der Kammerumlage – die ohnedies nicht gefördert wird – oder mit dem Wohnbauförderungsbeitrag verwechselt.

    Ich hoffe, dass meine Antwort für Sie hilfreich war.

    W. Kurzböck

    #18528

    Danke erstmal für die prompte Antwort!

    dann ist die Vorgehensweise bei der Berechnung der DG-Beiträge bei Altersteilzeit-SZ anders als bei einer SZ eines DN ohne Altersteilzeit?

    bei einem „normalen“ DN wird ja bei der SZ auch kein UV-Beitrag für die Sonderzahlung berechnet

    ist ein bisschen verwirrend, aber wenns stimmt…. 😉

    das mit der Kammerumlage und WF ist mir klar

    #18529

    Liebe Willena!

    Kurzer Ergänzungshinweis von mir:

    Auch bei „normalen“ DienstnehmerInnen sind Sonderzahlungen im Bereich der Unfallversicherung pflichtig.

    Wie schon im vorigen Posting erwähnt, vermute ich eine Verwechslung mit der KU bzw. WF, die nicht anfallen. Kann das sein?

    W. Kurzböck

    #18530

    Lieber Herr Kurzböck!

    ich glaub jetzt wo der Hacken liegt:

    es geht hier nicht um Angestellte sondern um Vertragsbedienstete NEU!

    BKUVG §26

    bei uns wird definitv kein UV-Beitrag bei SZ berechnet – somit darf dann beim Lohnausgleich SZ auch keine UV berechnet werden, oder?

    Liebe Grüße!

    #18531

    Liebe Willena!

    Jetzt sage ich „Danke“ für die Aufklärung. War eine sehr interessante Info.

    In diesem Fall spielt der UV-Beitrag weder mit noch ohne ATZ irgendeine Rolle.

    Schöne Grüße!

    W. Kurzböck

    #18532

    Lieber Herr Kurzböck!

    DANKE auch ihnen!

    lg

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