Altersteilzeit + Krank – AUVA Rückerstattung

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  • #14763
    Martin
    Teilnehmer

    Liebe KollegInnen!

    DN ist in Altersteilzeit Freizeitphase und langem Krankenstand.
    Meinung der AUVA: Es gibt keine Rückerstattung.
    Ich bin anderer Meinung: Freizeitphase ist wie Zeitausgleich, deshalb schon Anspruch auf Rückerstattung.

    Hat jemand damit Erfahrung. Sonst stelle ich eine schriftliche Anfrage, bekomme vielleicht eine Antwort gegen die ich berufen kann.

    Weiters: Die Dienstnehmer sind ja (laut Dienstvertrag) verpflichtet Krankenstände zu melden.
    Ich bin sicher, es gehen viele Krankenstände in der Freizeitphase ATZ „unter“ da sie nicht dem DG gemeldet werden. Somit geht der Anspruch des DG auf Rückerstattung verloren. (3 Jahre Verfallsfrist).

    Freue mich auf Wortmeldungen!

    lg
    Martin

    #20657

    Hallo Martin,

    ich bin der gleichen Meinigung wie die AUVA, denn es gibt in der Freizeitphase eigentlich keinen Krankenstand. Lt. Ortner hat eine Erkrankung in der Freizeitphase keine Auswirkung auf das Arbeitsverhältnis und es gibt auch keinen Anspruch auf Krankengeld aus Sicht der SV.

    Daher keine Rückerstattung.

    Liebe Grüße

    Gudrun

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