Liebe KollegInnen!
DN ist in Altersteilzeit Freizeitphase und langem Krankenstand.
Meinung der AUVA: Es gibt keine Rückerstattung.
Ich bin anderer Meinung: Freizeitphase ist wie Zeitausgleich, deshalb schon Anspruch auf Rückerstattung.
Hat jemand damit Erfahrung. Sonst stelle ich eine schriftliche Anfrage, bekomme vielleicht eine Antwort gegen die ich berufen kann.
Weiters: Die Dienstnehmer sind ja (laut Dienstvertrag) verpflichtet Krankenstände zu melden.
Ich bin sicher, es gehen viele Krankenstände in der Freizeitphase ATZ „unter“ da sie nicht dem DG gemeldet werden. Somit geht der Anspruch des DG auf Rückerstattung verloren. (3 Jahre Verfallsfrist).
Freue mich auf Wortmeldungen!
lg
Martin