Liebe Forenteilnehmer,
habe folgende Situation:
Mit dem Dienstnehmer ist eine Altersteilzeitvereinbarung ab 01.12.2015 geschlossen worden.
Nun haben wir vom AMS den ablehnenden Bescheid bezüglich Altersteilzeitgeld (die Anwartschaft 780 Wochen ist nicht erfüllt) erhalten!
Im unserem Altersteilzeitvertrag steht:
Das Arbeitsverhältnis endet am 30. April 2019 durch einvernehmliche Auflösung.
Vom 1.Dezember 2015 bis zum letzten Tag des Arbeitsverhältnisses, also bis zum
30. April wird Altersteilzeit vereinbart.
Wenn das AMS die Leistung des Altersteilzeitgeldes mittels Bescheid einstellt oder widerruft, entfällt der Anspruch des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber auf Lohnausgleich.
Die Einstellung oder der Widerruf des Altersteilzeitgeldes durch das AMS mittels Bescheid bewirken einen Wegfall des vom Arbeitgeber gewährten Lohnausgleiches sowie den Entfall der Verpflichtung des Arbeitgebers, weiterhin Sozialversicherungsbeiträge entsprechend der Beitragsgrundlage vor der Herabsetzung der Normalarbeitszeit zu leisten.
Meine Frage:
Verliert jetzt der komplette ATZ Vertrag seine Gültigkeit und der DN muss (rückwirkend) wieder auf seine Arbeitszeit davor umstellen oder hat der
Dienstnehmer auf die Teilzeit (natürlich ohne Lohnausgleich) Anspruch ???
Für eure Rückmeldungen vielen Dank im Voraus!!!