Altersteilzeit bei Selbstkündigung

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  • #15526

    Hallo,
    wir haben einen Dienstnehmer, der bis Sept. 2010 in Altersteilzeit wäre (ständig herabgesetzte Arbeitszeit), Abfertigung alt. Da ein neuer Geschäftsführer die Firma übernehmen wird, kündigt der Dienstnehmer per 30.5.2010. Er hat noch 8 Wochen nichtverbrauchten Urlaub. Laut Dienstvertrag bekommt er auch bei Selbstkündigung eine freiwillige Abfertigung.
    Meine Fragen wären:

    Wenn er selbst kündigt und anschließend Arbeitslosengeld beziehen wird, muss der Betrieb das Altersteilzeitgeld vom AMS zurückbezahlen, ich denke nein. Hat der Dienstnehmer beim AMS überhaupt Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn er trotz Altersteilzeit kündigt? Muss er etwas zurückzahlen?

    Der Betrieb bekommt den Lohnausgleich zu 100 % ausbezahlt, weil eine Ersatzarbeitskraft eingestellt wurde. Ab wann kann diese gekündigt werden, wenn der alte Dienstnehmer noch 8 Wochen alten Urlaub verbraucht, er ist ja in dieser Zeit noch angemeldet.

    Danke
    Gruß
    Mimi

    #22400

    Zurückzahlen ATZ bei Eigenkündigung des Arbeitnehmers: nein.
    Anspruch auf Arbeitslosengeld des Arbeitnehmers: Gemäß § 11 AlVG für 4 Wochen kein Anspruch, es sei denn, das AMS gewährt Nachsicht.
    Ersatzkraftstellung: Würd ich direkt mit dem AMS abklären.

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