Altersteilzeit – Abfertigung u. Abmeldung

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  • #13897
    brigit28
    Teilnehmer

      Hallo!

      Eine Dienstnehmerin, die bisher in Altersteilzeit war, geht jetzt in Pension. Wird bei der Abmeldung als zuletzt bezogenes Entgelt der Bruttobetrag vor Kürzung der Normalarbeitszeit eingetragen?
      Ist für die gesetzliche Abfertigung das Bruttoentgelt vor Herabsetzung der Arbeitszeit heranzuziehen (Teilzeitentgelt und Unterschiedsbetrag)?

      lg
      kerstin

      #18735
      ingridB
      Teilnehmer

        Hallo Birgit!

        Ich meine, dass auf der Abmeldung die Beitragsgrundlage anzugeben ist; deshalb eben Teilzeitentgelt und Lohnausgleich.

        Und für die Abfertigung ist der Bruttobezug auf Basis der Arbeitszeit vor Herabsetzung anzusetzen.

        lg
        Ingrid

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