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lydia54.
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18.7.2006 um 10:55 Uhr #13589
Ein Mitarbeiter von uns möchte gerne in Altersteilzeit gehen. Er ist am 9.12.1949 geboren, und sein frühestes Pernsionsantrittsalter ist der 1.5.2012 (Hacklerregelung).
Meiner Meinung nach könnte er erst ab 1.5.2007 gehen, weil bei Blockzeit sind ja nur mehr 5 Jahre möglich. Dh 1.5.2007 – 31.10.2009 Arbeitszeit und 1.11.2009 – 30.4.2012 Freizeitphase.
Die 57 Jahre hätte er ja dann auch schon erreicht.
Kann mir bitte jemand sagen ob ich das so richtig verstehe, oder ob ich was übersehen habe.
Eine Frage noch, muss die Ersatzkraft arbeitslos gemeldet sein, oder ist das egal?
Danke
Lydia25.7.2006 um 10:17 Uhr #18035Liebe Lydia,
eine Übergangsregelung (§ 82 Abs 2 AlVG) ermöglicht es, dass Männer im Jahre 2006 schon mit 56,5 Jahren (Frauen mit 51,5 Jahren) Altersteilzeit antreten können, auch wenn die Laufzeit der Altersteilzeit dadurch 5 Jahre überschreitet.
Im Jahre 2007 können Männer mit 57 Jahren (Frauen mit 52 Jahren) Altersteilzeit antreten.Ihr Mitarbeiter ist am 9.12.1949 geboren und hat daher die 56,5 Jahre bereits am 9.6.2006 erreicht. Seit diesem Zeitpunkt könnte er somit – sofern die sonstigen Voraussetzungen für Altersteilzeit vorliegen – in Altersteilzeit gehen.
Zur Frage der Ersatzkraft: Eine Meldung als arbeitslos ist nicht zwingend erforderlich. Als arbeitslos werden auch Personen anerkannt, die zuvor nicht als beschäftigt im Hauptverbandscomputer aufscheinen.
Schöne Grüße,
Rainer Kraft25.7.2006 um 10:29 Uhr #18036Danke für die Info,
ich hätte dann aber doch noch eine Frage.
Die Feizeitphase darf ja 2,5 Jahre nicht überschreiten. Wenn der Pensionsstichtag der 1. Mai 2012 ist und wir die ATZ blocken, dann würde ich ja jetzt über die 2,5 Jahre kommen. Fällt das dann auch in die Übergangsregel?Liebe Grüße,
Lydiarkraft wrote:Liebe Lydia,eine Übergangsregelung (§ 82 Abs 2 AlVG) ermöglicht es, dass Männer im Jahre 2006 schon mit 56,5 Jahren (Frauen mit 51,5 Jahren) Altersteilzeit antreten können, auch wenn die Laufzeit der Altersteilzeit dadurch 5 Jahre überschreitet.
Im Jahre 2007 können Männer mit 57 Jahren (Frauen mit 52 Jahren) Altersteilzeit antreten.Ihr Mitarbeiter ist am 9.12.1949 geboren und hat daher die 56,5 Jahre bereits am 9.6.2006 erreicht. Seit diesem Zeitpunkt könnte er somit – sofern die sonstigen Voraussetzungen für Altersteilzeit vorliegen – in Altersteilzeit gehen.
Zur Frage der Ersatzkraft: Eine Meldung als arbeitslos ist nicht zwingend erforderlich. Als arbeitslos werden auch Personen anerkannt, die zuvor nicht als beschäftigt im Hauptverbandscomputer aufscheinen.
Schöne Grüße,
Rainer Kraft25.7.2006 um 11:43 Uhr #18037Die Übergangsregelung gilt trotzdem, man muss aber natürlich die zeitlichem Limitierung der Freizeitphase (2,5 Jahre) beachten.
Zu lösen ist dies eigentlich am ehesten damit, dass man zwischen Vollarbeits- und Freizeitphase eine entsprechend lange Teilzeitphase einbaut.Schöne Grüße,
Rainer Kraft25.7.2006 um 12:01 Uhr #18038Besten Dank, jetzt ist alles klar.
Ich wünsche noch einen schönen Tag!
Lydia
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