Altersteilzeit

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  • #13297

    Kann eine Altersteilzeitvereinbarung DG-KG; DN-KG; Einvernehmliche L.(Sandwichfall vor dem 31.12.03) keine Blockung ohne weiteres beendet werdern (ohne Rückzahlung Altersteilzeitgeld usw)? Das Dienstverhältnis würde nicht gelöst werden nur die Stunden würden nochmals reduziert werden?

    Danke!

    #17314

    Hallo Heidi!

    Ich habe zwar jetzt keine Erfahrung damit, aber ich finde nirgendwo einen Hinweis, dass es nicht gehen sollte, eine veränderte oder neue Vereinbarung zu treffen.
    Problematisch dabei könnte sein, dass ja vor Abschluss der ’neuen‘ Vereinbarung eine ’schädliche Teilzeitarbeit‘ vorliegt.

    Am besten wäre wohl, Kontakt mit dem zuständigen AMS aufzunehmen. Die sollen sich doch dazu äußern.

    LG

    #17315

    Wenn ihr weiter die Std. reduzieren wollt, könnt ihr nicht den ATZ Vertrag nur um die Stunden ändern. Solange es innerhalb von 40 – 60 % der NAZ ist, ist das kein Problem (einvernehmlichen schriftlichen Zusatz zum Vertrag).

    #17316

    …wäre es, wenn Ihr das Ergebnis auch immer preisgeben könntet, damit die Interessierten auch wissen, „wie´s ausgegangen ist“ – eine Menge Fragen aber so viele offengelassen… Ihr habt doch sicher inzwischen Lösungen gefunden!?
    LG

    #17317

    „Ganz toll“… hätte ich alsÜberschrift gehabt…. ok… keine Überschrift möglich…. 😥

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