Hallo!
Ich habe heute mit einem sehr prominenten Trainerkollegen eine Diskussion über dieses Thema geführt.
Er bestätigt den Anspruch auf den Zuschlag;
Er hat noch angemerkt, dass bei der Mehrarbeitsentlohnung der Lohnausgleich ev. nicht einbezogen werden muss (was dann auch in weiterer Folge für den Zuschlag gilt), wenn im ATZ-Vertrag ausdrücklich ein Ausschluss der Einbeziehung des Lohnausgleichs für jene Bezugsbestandteile vereinbart wurde, für die kein AMS-Lohnausgleichsersatz gebührt.
Mein herzlicher Dank nochmals an ihn für diese Info!
LG