Hallo liebe Forumsgemeinde…
Bei uns ist der seltene Fall eingetreten, dass eine Mitarbeiterin während eines laufenden Krankenstandes eine Altersteilzeitvereinbarung unterzeichnet hat. Problem bei der Sache – der Krankenstand dauert noch an – Mitarbeiterin kommt in die 50 % Entgeltfortzahlung und die Altersteilzeit beginnt während dieser Zeit.
Ist die Altersteilzeitvereinbarung also zum vereinbarten Termin gültig oder muss man die Rückkehr aus dem Krankenstand abwarten. Die Arbeitszeit wird um 60 % reduziert – also würde auch die Entgeltfortzahlung um diesen Faktor reduziert (wenngleich auch das ATZ-Geld neu zur Berechnung käme).
Ich danke bereits jetzt für Eure Inputs..
Elkobert