Altersteilzeit

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  • #16298

    Hallo, ich habe einen Herrn der in Altersblockteilzeit ist, zur Zeit in der Feizeitphase und er hätte im April einen Gehaltssprung. Steht ihm dieser zu??? Bitte um Hilfe!!!

    #24173

    karin21 hat geschrieben:
    > Hallo, ich habe einen Herrn der in Altersblockteilzeit ist, zur Zeit in der
    > Feizeitphase und er hätte im April einen Gehaltssprung. Steht ihm dieser
    > zu??? Bitte um Hilfe!!!

    Ich meinte er hätte im April einen Biennium Sprung.

    #24174

    Hallo Karin,

    Welcher KV liegt zu Grunde? Wäre es eine kollektivvertragliche Erhöhung, oder würde der DN in eine höhere Verwendungsgruppe/ Jahr, etc. aufsteigen?

    lg Helmut

    #24175

    Hallo Karin!

    Ein „Biennalsprung“ muss auch in der Freizeitphase zustehen.

    LG

    #24176

    Hallo Roland,

    Deshalb ja auch meine Frage nach dem KV. ob dort nämlich beim „Biennalsprung“ die Aufrechterhaltung der ÜZ vorgesehen ist. Wenn ja, dann ist natürlich auch anzupassen.

    lg
    Helmut

    #24177

    Hallo, nein es ist kein kollektivvertragliche Erhöhung, es ist nach 2 Jahren ein Biennalsprung, Kollektivvertrag für Angestellte der gemmeinnützigen Wohnungswirtschaft Österreichs. Danke für Antworten, jetzt schon! 😛
    LG Karin

    #24178

    Hallo Karin!

    Wenn die Überzahlung „bei normal beschäftigten DN“ aufrecht bleibt, ist es auch so bei deinem Altersteilzeitler.

    LG

    #24179

    Danke, das hilft mir schon weiter!

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