Lieber Herr Gerhardl !
Ich bin auf der verzweifelten Suche nach einer Anwort zum Lohnausgleich und welche Gehaltsbestandteile für den Durchschnitt der letzten 12 Monate herangezogen werden.
Im konkreten geht es um eine unserer Dienstnehmerinnen.
Sie bezog in den letzten 12 Monaten ein Gehalt, eine Erschwerniszulage und eine Schmutzzulage wobei die Schmutzzulage 11/12 SV-frei war.
Wird für den Durchschnitt auch der SV-freie Gehaltsbestandteil, somit unsere Schmutzzulage mitberücksichtigt?
Bin schon etwas verzweifelt, da die Dame bereits zur AK gegangen ist und diese meinte, dass die Schmutzzulage sehrwohl zwingend hineinzu berücksichtigen ist.
Aus Ihrer Anwort auf diesen Beitrag lässt sich ableiten, dass dem nicht so ist. Sehe ich das richtig?
Bitte darf ich Sie um Ihre Hilfe bitten?!
Vielen lieben Dank im Voraus!!
Liebe Grüße
Claudia A.