Altersteilzeit

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  • #13195

    Kann man einem Dienstnehmer, der sich in Altersteilzeit befindet (Blockung 50:50), den stehen gebliebenen Urlaub als Urlaubsablöse abgelten (noch bei aufrechtem Dienstverhältnis), oder muss man bis zum Austritt nach Ablauf der Freizeitphase warten?

    #17065

    Während der Altersteilzeit handelt es sich auch im Falle eines Blockmodells um ein aufrechtes Dienstverhältnis, sodass auch hier das Ablöseverbot (§ 7 UrlG) zur Anwendung kommt. Streng genommen wäre daher der Beendigungszeitpunt des Dienstverhältnisses abzuwarten.

    #17066

    WANN ist eine Urlaubsablöse nicht rechtsunwirksam… ausser bei Beendigung als Urlaubsersatzleistung?
    Mein Programm hat erschreckenderweise sogar eine eigene Lohnart dafür.
    Vorschlag: In Brutto berechnen und dann als Prämie (oder was auch immer, das in Netto besser rauskommt-Jahressechstel…) auszahlen, die Urlaubskartei auf 0 stellen und vom DN unterschreiben lassen.

    #17067

    Eine Urlaubsablöse, auch wenn sie vom Arbeitnehmer ausdrücklich gewünscht wird, ist nach dem Urlaubsgesetz grundsätzlich rechtsunwirksam.

    Der Arbeitnehmer kann daher innerhalb der Verjährungsfrist Naturalurlaub verlangen, auch wenn er eine Urlaubsablöse erhalten hat – er muss sich jedoch das bereits in Form der Urlaubsablöse bezogene Urlaubsentgelt anrechnen lassen.

    Lohnarten für eine „Urlaubsablöse“ können durchaus im Programm enthalten sein, die Kodierung für die Abrechnung wird in den meisten Fällen der einer Einmalprämie (SV-pflichtig als laufender Bezug, LSt.-pflichtig als sonstiger Bezug) entsprechen. (was im Ergebnis ihrem Vorschlag zur Vorgehensweise entsprechen würde)

    Probleme kann es dann geben, wenn der Auszahlungszeitpunkt der Urlaubsablöse und das Dienstverhältnis-Ende nahe beieinander liegen – die GKK wird hier die Urlaubsablöse als Umgehung der Urlaubsersatzleistung mit Pflichtversicherungsverlängerung werten (Gleiches gilt ev. bei Überschreitung der Höchstbeitragsgrundlage für laufende Bezüge).

    Link zu Informationen der Gebietskrankenkassen dazu:

    http://www.sozialversicherung.at/esvapps/page/page.jsp?p_pageid=110&p_menuid=2143&pub_id=531&p_id=

    #17068

    Frage dazu…
    geringfügig Beschäftigte:
    Eine Urlaubsersatzleistung erhöht hier doch genauso die laufenden Bezüge, sodass eventuell die Geringfügigkeitsgrenze überschritten werden kann und die Bezüge somit vollversicherungspflichtig werden.
    oder!?

    #17069

    Das kann man nicht pauschal beantworten ohne Details zu kennen!

    Man muss (auch bei Sonderzahlungen) auf die HÖCHSTBEMESSUNG achten, das AMS fördert nur, solange der DN unter dieser bleibt.

    Provisionen usw könnten unter Umständen (sofern vertraglich festgelegt)-wenn Lohnbestandteil- auch gefördert werden.

    Die Frage also: WIEVIEL? Kommt der DN über HBMGL
    gibts eine andere Möglichkeit (Jubelgeld!?)-von den Jahren her; kann ja zB auch eine einmalige Treueprämie sein;

    Die Geringfügigkeitsgrenze hat eigentlich nur mit geleisteten Mehrstunden zu tun;

    Im Zweifelsfall beim AMS anrufen und fragen, ob Sie „dies oder jenes“ unschädlich auszahlen können, ist ja kein Problem; (Tip: Fr. Schopf,AMS,verbinden lassen;)

    LG!

    #17070

    Es kommt immer darauf an, ob es in einer Firma machbar ist oder nicht (in Konzernen mit einer Hirarchie wird das weniger möglich sein als in einem Betrieb mit 15 Dienstnehmer, wo man nicht alles mit 3 Durchschlägen und den Sanktus von 10 übergeordneten Stellen braucht, da gibts halt kein Ein- und Aus.)

    #17071

    Wie lange ist der DN in der Firma?

    Man könnte es auch als „absolut einmalige“ Zahlung (Jubiläum!?) titulieren…noch dazu SV-frei, unter umständen
    *g*
    (das müsste das AMS auch anerkennen,bzw. muss DAS garnicht gemeldet werden; (und wieviele Jahre die Firma (arbeitsrechtlich bindend, freiwillige Anrechnung auf „alle arbeitsrechtlichen Ansprüche“-nach AUSSEN hin) anerkennt ist nicht Angelegenheit des AMS.)

    wieviele Urlaubstage wären da offen?

    #17072

    Bei meiner ersten Anfrage ging es mir eigentlich darum, ob die GKK, oder die Finanz, v.a. aber das AMS etwas dagegen haben kann, dass ich den Urlaub schon vorab ablöse?? Der Dienstnehmer kann ja logischerweise, wenn er nach der Ablöse in die Freizeitphase wechselt, keinen Urlaubsanspruch mehr geltend machen, da er ja eh zu Hause ist.

    Der Hintergrund liegt darin: der Dienstnehmer hätte kurz vor Beginn der Freizeitphase noch Urlaub konsumieren sollen, konnte dies aber kurzfristig wegen der Arbeitssituation nicht. Jetzt möchte der DG diesen stehengebliebenen Urlaub sofort dem DN entschädigen.

    Im Forum wird von einer Einmalprämie gesprochen. Kann ich einem Dienstnehmer in Altersteilzeit grundsätzlich zusätzlich eine Einmalprämie bezahlen, ohne mit dem AMS in Konflikt (Förderung) zu kommen?

    #17073

    kommt mir das nur so vor oder sind die Beitröge durcheinander????

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