alter Urlaub

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  • #14789
    Ingrid13
    Teilnehmer

    Hallo an Alle,

    meine Tochter hat noch alten Urlaub offen (wieviel weiß ich leider nicht) und ab September 08 neuen Anspruch. Jetzt hat sie für Ende Oktober eine Woche Urlaub beantragt. Der Antrag wurde quer durchgestrichen mit der Bemerkung sie müsse
    noch 1 Woche anhängen und eine Woche im Dezember nehmen.

    Meine Frage – – – kann man einen Urlaubsverbrauch als DG vorschreiben ?

    Kollektivvertrag Handel/Angestellter

    Im Voraus vielen Dank

    Liebe Grüße
    Ingrid

    #20705

    Hallo,

    Urlaub ist immer im beiderseitigen Einverständnis zu nehmen. D.h. der DG kann nicht bestimmen, wann der DN auf Urlaub gehen muss – und umgekehrt auch. Wenn z.B. Deine Tochter den Urlaub konsumieren will, dann muss sie dies nicht tun.

    Ausser sie hat im Dienstvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung die Klausel, dass 1 oder 2 Wochen Urlaub als Betriebsurlaub z.B. verbraucht werden.

    Grüße
    Elfriede

    #20704
    Ingrid13
    Teilnehmer

    Hallo Elfriede,

    vielen Dank für deine Antwort.

    Schöne Grüße
    Ingrid

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