Alltersteilzeit und KV-Erhöhung

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  • #15782

    Hallo,

    Wir haben eine Soll- und Ist-Erhöhung von 2 %.
    Wie funktioniert die Anpassung bei Altersteilzeit bzw. beim Lohnausgleich ? Wird der Lohnausgleich einfach um 2 % erhöht oder muss eine Neuberechnung durchgeführt werden: durchschnittliches Entgelt der letzten 12 Monate auf Basis Arbeitszeit vor Altersteilzeit ??
    Es klingt immer alles so einfach und wenn es dann zu machen ist, wird’s kompliziert !!!
    Danke für eure Hilfe.

    #22978

    Die Arbeitnehmer in Altersteilzeit erhalten – wie alle anderen – eine Entgelterhöhung (inklusive Lohnausgleich) um 2 %. Diese Lohnerhöhung bitte dem AMS melden – dieses muss prüfen, ob sich sich auf die Höhe des Altersteilzeitgeldes auswirkt (Unterschiedbsbetrag zwischen konkreter Lohnerhöhung und dem Tariflohnlohnindex ermitteltn).

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