Hallo,
ich bin neu hier und habe einige Fragen zur Anrechnung von Vordienstzeiten im Kollektivvertrag für Angestellte im Handwerk und Gewerbe, in der Dienstleistung, in Information und Consulting:
Eine Angestellte in VWG II (Call Center, vorwiegend Terminvereinbarungen) hat bei ihrer Einstellung sämtliche Dienstzeugnisse abgegeben. Sie war zuvor etliche Jahre als Ordinationsgehilfin angestellt. Sie war bei sämtlichen Ärzten sowohl für die Assistenztätigkeiten im Behandlungsraum, als auch für die organisatorische Abwicklung (Terminvereinbarung, Koordination, etc.) zuständig.
Für mich ergibt sich die Frage, ob diese Tätigkeiten als Vordienstjahre anzurechnen sind. Welche Rolle spielt dabei, dass die Tätigkeiten in einem anderen Kollektivvertrag erbracht wurden? (Hat jemand dazu OGH-Urteile betreffend dieses Kollektivvertrags?)
Da es bei uns (in der Vergangenheit) generell zu Unregelmäßigkeiten bei der Anrechnung von Vordienstzeiten gekommen ist, habe ich auch noch eine Frage bzgl. der Präklusivfrist. Verstehe ich den KV richtig, dass diese nicht in Kraft tritt, wenn der DN die Vorlage von Zeugnissen nicht bestätig bekommt? Dh es reicht nicht aus, im Dienstvertrag die angerechneten Jahre aufzulisten, sondern es muss explizit erwähnt werden, welche Zeugnisse vom Dienstnehmer vorgelegt wurden?
Vielen Dank im Voraus und beste Grüße,
Michael P.