Hallo!
Ich hätte ne kurze Frage zum Alleinverdienerabsetzbetrag: von meinem Arbeitskollegen die Frau war in Karenz, wurde dann gekündigt, hat noch 2 Monate Gehalt bekommen und bekommt nun Arbeitslosengeld. Dass das Karenzgeld nicht zu der Einkommensgrenze fällt, hab ich schon herausgefunden, die 2 Monatsgehälter zu beurteilen ist auch klar, allerdings was mache ich mit dem Arbeitslosengeld? Wenn ich richtig recherchiert habe, fällt das unter §3 Z 5, dh würde allerdings heißen, das Arbeitslosengeld fällt auch nicht unter diese EInkommensgrenze und ich muss ausschließlich das Einkommen der 2 Monatsgehälter beurteilen, richtig????
Danke schon mal im Voraus für Antworten und Anregungen. 😉