Alleinverdiener – Lebensgefährte

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  • #13394
    seymoore
    Teilnehmer

    Kann man den Alleinverdiener auch beanspruchen wenn man nicht verheiratet ist, aber mit einem Lebensgefährten einen gemeinsamen Haushalt hat?

    #17524

    Hallo Bibs!

    Nur dann, wenn ein Kind da ist, für das Familienbeihilfe bezogen wird.

    LG

    #17525

    Hallo Roland!

    Und wie ist es, wenn man in einem gemeinsamen Haushalt lebt, aber der Lebensgefährte NICHT der Vater des Kindes ist???
    Kann ich dann trotzdem den Alleinverdienerabsetzbetrag und den Zuschlag beanspruchen?

    lg

    #17526

    Hallo Klaus!

    Ja, das geht auch!!! 😀

    Dazu ein Originaltext aus dem Formular E30 (Erklärung zur Berücksichtigung des AVAB/AEAB ab 2004):

    „Ich beanspruche den Alleinverdienerabsetzbetrag für Partner in einer Lebensgemeinschaft“
    Der AVAB steht auch in einer länger als sechs Monate bestehenden Lebensgemeinschaft zu, wenn einer der Partner für mindestens sieben Monate während dieses Zeitraumes für mindestens ein Kind Familienbeihilfe bezieht. Die Einkünfte des Partners dürfen nicht mehr als 6.000 Euro betragen. Sie und ihr Partner müssen unbeschränkt steuerpflichtig sein.

    LG

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