Hallo Lydia,
beim Ermitteln des Grenzbetrages von 6000 € ist immer von Jahreseinkünften auszugehen. Da wird nichts hochgerechnet.
Sie kann in dem halben Jahr die 6000 € Einkünfte beziehen und muß halt nächstes Jahr dann pro Monat weniger verdienen oder nur bis Juni arbeiten.
Bei den 6000 € handelt es sich aber nicht um den Bruttobetrag.
Jährlicher Bruttobezug (inkl.Sonderzahlungen)
-steuerfreie Bezugsbestandteile gem. § 3 Abs. 1 EStG
-steuerfreie bzw.nicht besteuerte sonstige Bezüge
-steuerfreie Teile der Zulagen u.Zuschläge gem § 68 Abs.1,2,6 u.7 EStG
-Dienstnehmeranteil zur Sozialversicherung
-Werbungskosten,zumindest das jährl.Werbungskostenpauschale
-Pendlerpauschale
=Vergleichsbetrag
Liebe Grüße
Andrea