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- Dieses Thema hat 5 Antworten und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 18 Jahre, 3 Monate von Martin.
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19.9.2006 um 16:07 Uhr #13677
H.allo liebe Forumsmitglieder,
habe folgendes Problem:
DN arbeiten Gleitzeit, mit Vereinbarung 20 Stunden plus, minus Saldo. Sonst steht nichts in der Vereinbarung. Jetzt werden die Überstunden ab erreichen des Saldos von 20 Stunden einfach immer am Monatsletzten auf Null gestellt. Im Dienstvertrag wird noch vereinbart, dass mit der Überzahlung (zuwenig für die geleisteten Überstunden) alle Überstunden abgegolten sind. Kann es hier zu einem Problem von Seiten der DN kommen?
Danke Tomtom
19.9.2006 um 20:01 Uhr #18226MartinTeilnehmerHi tom!
Wie sieht deine monatliche abrechnung aus? Rechnest du ein all inklusive gehalt, oder gehalt + 20 Überstundenpauschale ab?
Sind es nur 50% oder gemischt mit 100%igen Überstunden?
Obige Fragen sind wichtig für die steuerliche behandlung der ü-zuschläge.Wenn im durchrechnungszeitraum, normalerweise 1 Jahr, die tatsächlich geleisteten überstunden nicht in der überzahlung platz haben, müssen diese nachbezahlt werden. da hängt es nun davon ab, ob man den kv-gehalt, oder den gehalt exkl. der 20 überstunden heranzieht.
warum sollten die DN ein problem haben, wenn dann hätte der DG eines!?
im übrigen sind die informationen nicht ausreichend um antworten zu können. (da müsste man den Dienstvertrag lesen)
grüsse
Martin20.9.2006 um 19:48 Uhr #18227Hallo,
es geht mir nicht um die Steuer sondern ums Arbeitsrecht und auch um die Ak. Dn hat o.a. Vereinbarungen unterschrieben, leistet aber trotzdem wesentlich mehr Überstunden als im Gehalt Platz haben. Gleitzeitvereinbarung gibt es. Ist nun der DG verpflichtet den DN nach Hause zu schicken. Oder sind Saldokappungen so erlaubt. Kann der Dienstnehmer nicht mit den Aufzeichnungen zur AK gehen und von konkludenter Handlung sprechen.Danke tomtom
20.9.2006 um 20:42 Uhr #18228MartinTeilnehmerHallo tom!
Da geht es wohl um nur um die Erfordernis diese Überstunden zu leisten.
Sind die Überstunden auf Anordnung des Dienstgebers geleistet worden, bzw. waren/sind die Überstunden notwendig?
Einfach so die Ü-Stunden kappen halte ich für anfechtbar. Hier könnte man einwenden, daß diese nicht erforderlich waren. Aber dies ist ein Streitfall für die Vergangenheit.Der Dienstgeber sollte die Ü-Stunden über dem Pauschale unterbinden. Einfach eine Nachricht an die Dienstnehmer, u.U. gegenzeichnen lassen. …“Überstunden welche das monatliche Überstundenpauschale/ den Gutstundenstand von 20 Stunden am Zeitkonto übersteigen, müssen gesondert genehmigt werden“…
Dies ist auch im Sinne des Arbeitszeitgesetz wegen der höchstzulässigen Anzahl der Überstunden.Grüsse
Martin21.9.2006 um 14:01 Uhr #18229sehe das auch so. Nur in der Firma wird das schon seit Jahren so gemacht.
Es wird einfach am Monatsende der Saldo Überstunden auf Null gestellt.
Wenn zum Beispiel eine All incl. Vereinbarung gemacht wurde, werden die Überstungen zwar aufgezeichnet, aber immer wieder auf Nullgestellt und auch nicht kontrolliert, ob sie Platz haben oder nicht. Bin der Meinung man müsste jedes Monat prüfen ob die Üst platz haben und falls nicht, müsste man sie ausbezahlen. Oder den DN daraufhinweisen, das er sie nicht machen soll. Nur immer arbeiten lassen und nicht bezahlen, das kanns ja nicht sein. Kann nicht auch der Prüfer diese Stunden alle nachrechnen. Oder soll man die Aufzeichnungen anders führen?Danke
25.9.2006 um 22:05 Uhr #18230MartinTeilnehmerHallo tom!
Da fällt mir das Anspruchsprinzip ein. Da könnte ein GPLA-Prüfer nachfragen.
Nur würde ich diese Aufzeichnungen im Bedarfsfall wahrscheinlich „nicht finden“.
Ebenso könnte es Probleme mit dem AZG / ARG und dem Arbeitsinspektor geben.
Es gibt die doppelte Buchführung, da möchte ich die doppelte Arbeitszeitaufzeichnung natürlich nicht anregen. 😉 -
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