All-In-Verträge

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  • #15640

    Hallo Zusammen;

    muss ganz neu ANG mit versch. All-In-Verträgen abrechnen und habe folgende Fragen dazu:

    wenn bei ANG- Dienstverträgen mit 20 Std inkludiert der Jahresdurchschnitt z.B: 23,5 Std ergibt – müssen dann die 42 Stunden Überzeit zum ZA_Guthaben gebucht werden?
    oder müssen von den gesamt geleisteten Ü-Stunden die 240 Std.( 12 Monate x 20 Std) abgezogen werden und der Rest wird beim ZA_Guthaben dazugebucht??

    Was ist zu tun, wenn das Jahressoll nicht erreicht wird?
    In den DV steht lediglich, das 20 Std Ü-Std bei dem neuen Gehalt inkl sind ( passt vom Ü-KV zur ü-Std.Berechnung!)

    Bitte um DRINGENDE Beantwortung meiner (evt doofen) Fragen

    #22673

    Hallo rolutz!

    Ein bisschen schwierig ist es in solchen Fällen, „zwischen Tür und Angel“ einen Kommentar abzugeben, weil man sich den Fall im Detail anschauen müsste.
    Grundsätzlich gilt aber, dass bei dieser Vereinbarungsart jene Überstunden, die 20 ÜSt pro Monat (respektive 240 pro Jahr) überschreiten, entweder zusätzlich auszubezahlen sind oder auf einem ZA-Konto gutgeschrieben werden müssen (Verhältnis grundsätzlich 1:1,5). Bitte vergiss jedoch in diesem Zusammenhang nicht auf die Lohnausfallsprinzip-Überstunden.
    Wenn das „Jahressoll“ – wie du schreibst – nicht erreicht wird (ich gehe davon aus, dass du die 240 ÜSt meinst), hat der Dienstgeber „Pech“ gehabt, da gibt’s keine wie immer geartete Rückforderungsmöglichkeit.
    Und: doofe Fragen gibt’s nie – ist schon gut, wenn wir uns bei diesem Job möglichst „breit“ absichern.

    LG

    #22674

    Hallo Roland;

    danke dir für deine „Unterstüzung“.
    lg rolutz

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