All-In Vereinbarung

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  • #16409

    Liebe Forummitglieder!

    Ich benötige dringend eure Hilfe 😛

    Ich habe einen Angestellten (Eintritt Juni 2012) mit einer hohen Überzahlung. Er bekommt monatlich Brutto € 3.680,00 (Mindestgehalt laut KV €2.254,50)

    Meine Frage:
    Da ich ja nicht weiß, wie viele Überstunden mit der Vereinbarung abgegolten sind, darf ich die 10 Üh bzw. € 86 pro Monat steuerfrei behandeln?? wenn ja wie komme ich dann auf meinen Divisor zur Ermittlung des Stundenlohns.

    Ich danke für euro Hilfe 🙂

    Liebe Grüße Conny

    #24332

    Wird schon geklärt sein denke ich, aber hier ist es gut zusammengefasst.

    http://portal.wko.at/wk/format_detail.wk?AngID=1&StID=549371&DstID=678&titel=%C3%9Cberstunden-zuschl%C3%A4ge,bei,Pauschalvereinbarungen,&,All-in-Vertr%C3%A4gen

    #24333

    Vielen Dank für die Antwort, ja es war schon beantwortet, aber es nochmal lesen zu können ist sehr hilfreich 😉

    Liebe Grüße Conny

    #24334

    Hallo,

    bei All-in-Vereinbarungen wie berechnet man:

    1.) Überstunden bei leitenden Angestellten – muss keine Deckungsrpüfung gemacht werden (da nicht dem AZG unterliegend)?

    2.) Wie kann man „Frei Diäten“ herrausrechnen? Man kann ja nicht „pauschal“ Diäten abrechnen – zumindest nicht Abgabenfreie. Steh auf der Leitung, glaube ich.

    Vielen Dank

    #24335

    zu 1: ist ein KV anwendbar, ja oder nein. Wenn nein, dann keine Deckungsprüfung, alles abgedeckt. Wenn ja insoweit, dass der KV Lohn mit den bezahlten Überstunden das Gehalt auch abdeckt. Dem Arbeitnehmer ist in jedem Fall zu raten, Aufzeichnungen zu führen. Verfallsfrist drei Jahre. Am besten aber laufend dem Arbeitgeber Mehraufwände aufzeigen.
    Überstundenzuschläge können herausgerechnet werden. Teiler verpflichtend 203.

    zu 2: Diäten rausrechnen? Ohne Aufzeichnungen, keine Befreiungen, oder? Ohne den Vertrag zu kennen, schwer etwas zu sagen. Wie das in die Rechnung oben einbeziehen. Da will ich das steh auf der Leitung nicht mit unsicheren Worten füttern. Bin gespannt was andere sagen.

    #24336

    Hallo,

    ich hatt noch nicht sehr viel mit „All-in-Vereinbarungen“ zu tun- höchstens mit Überstundenpauschale.

    1.)

    KV anwendbar:

    Ich frage mich nur nach dem Sinn des Ganzen? Mann muss doch eine ziemlich „umfangreiche“ Kontrollrechnung machen – was das lohnverrechnen doch nicht erleichtert. Auch verliert man die Begünstigungen (meistens) bis auf das Herausschälen der Überstundenzuschläge.

    KV nicht anwendbar:

    Hier ebenfalls, man sollte zumindest 6 Monate Aufzeichnungen führen zu Kontrolle um die Überstunden herausschälen zu können und auch nur dann wenn keine fixe Stundenanzahl angegeben ist. Keine Begünstigungen: Abgabenfreiheit von Diäten usw.?

    2.)

    Ich habe jetzt einen Klienten der mir nicht glauben will, dass bei „All-in-Vereinbarungen“ keine Begünstigungen möglich sind. Auf der einen Seite will man alles mit einem Betrag pauschal abdecken, andererseits will man auf die Begünstigungen nicht verzichten.

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