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edith aktualisiert.
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4.6.2008 um 19:41 Uhr #14593
Liebes Team,
in welcher Höhe sind die SZ (UZ, WR), wenn berechtigt vorzeitig ausgetreten wird und die KE bis 15.11. läuft.
Ang
Gehalt Jänner bis Juni 1.411,58 brutto
Gehalt Juli bis 15.11. 1.477,63 bruttomit Juni wurden brutto 1.098/netto 893,14 bereits bezahlt
Hier gibts doch Profis – bitte erbarmt Euch doch
lg
edith5.6.2008 um 23:53 Uhr #20269Hallo Edith!
Die Sonderzahlungen (UZ/WR) werden lediglich bis zum Austrittstag berechnet.
Berechnen kann man das nur, wenn man sämtliche Angaben hat.Die SZ im Zeitraum 1.Tag nach dem Austritt bis zum Ende der Frist (15.11.) werden innerhalb der Kündigunsentschädigung abgerechnet (wie auch der lfd. Bezug und der dabei anfallende Urlaub).
LG
6.6.2008 um 11:49 Uhr #20270Danke Roland, aber nachdem ich nicht vom Fach bin, weiß ich nicht genau, welche Daten noch fehlen, um das berechnen zu können 🙁
Wenn ich richtig verstanden habe, SZ bis Austritt und von Austritt bis Ende KE werden die SZ gesondert berechnet und im Zeitraum UEL keine SZ – stimmts so?
lg
edith6.6.2008 um 13:32 Uhr #20271das hab ich dazu im Netz gefunden:
Urlaubs- und Weihnachtsgeld (Sonderzahlungen):
Sie erhalten bis zum Ende ihres Arbeitsverhältnisses (inkl. Kündigungszeit, Schadensersatzzeit) den aliquoten Teil Ihres Urlaubs- bzw. Weihnachtsgeldes ausbezahlt.
Beispiel: Wenn Ihr Arbeitsverhältnis am 30.09.2004 enden würde, und sie nicht erst nach dem 1.1.2004 eingetreten sind, bekommen Sie je 40/52 eines Monatsverdienstes (ArbeiterIn) oder je 9/12 eines Monatsgehaltes (Angestellte).8.6.2008 um 1:56 Uhr #20272Hallo Edith!
Die Kündigungsentschädigung ist wohl eine der schwierigsten Bezüge zum Abrechnen.
Da bräuchte man wirklich alle Daten, und selbst wenn wirklich alles vorhanden ist, würde das den Rahmen eines Forums sprengen.Nur noch so viel dazu:
Wenn noch ein Urlaub ausständig ist, müssen die SZ auch in die Berechnung der Ersatzleistung eingerechnet werden, d.h. das Entgelt endet eigentlich erst nach dem 15.11.Und wie zuvor bereits beschrieben, werden die SZ nach Austrittstag bis 15.11. innerhalb der Kündigungsentschädigung abgerechnet, weil sie eine andere steuerliche Beurteilung erfahren als wenn sie „normal“ ausgezahlt werden.
LG
8.6.2008 um 13:21 Uhr #20273danke nochmal, hätte nicht gedacht, dass das wirklich so aufwändig ist – schade, leider kann ich den Berechnungen der AK nicht mehr vertrauen 🙁 da ist schon so viel schief gelaufen
8.6.2008 um 22:12 Uhr #20274Hallo Edith!
Ja, leider, aber wenn man die Endabrechnung hat, kann man die ja trotzdem prüfen lassen.
Alles Gute und
LG
10.6.2008 um 9:10 Uhr #20275danke Roland, werde ich sicher machen (lassen)
lg
edith -
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