Hallo Edith!
Die Kündigungsentschädigung ist wohl eine der schwierigsten Bezüge zum Abrechnen.
Da bräuchte man wirklich alle Daten, und selbst wenn wirklich alles vorhanden ist, würde das den Rahmen eines Forums sprengen.
Nur noch so viel dazu:
Wenn noch ein Urlaub ausständig ist, müssen die SZ auch in die Berechnung der Ersatzleistung eingerechnet werden, d.h. das Entgelt endet eigentlich erst nach dem 15.11.
Und wie zuvor bereits beschrieben, werden die SZ nach Austrittstag bis 15.11. innerhalb der Kündigungsentschädigung abgerechnet, weil sie eine andere steuerliche Beurteilung erfahren als wenn sie „normal“ ausgezahlt werden.
LG