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Roland aktualisiert.
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14.1.2010 um 21:37 Uhr #15477
Liebe Mitglieder,
bin neu hier im Forum und auch in der Personalverrechnung.
Sitze gerade über einem für mich etwas schwierigen Fall, wo einige Monate neu aufzurollen sind.Und zwar geht es um einen Arbeiter, der am 2.2.2009 eingetreten ist. Sein Monatslohn beträgt € 2.004,–
Er hat eine Vereinbarung unterschrieben, daß im Februar nur die tatsächlich gearbeiteten Stunden ausbezahlt werden. Das waren insgesamt 3 Wochen und die habe ich auch so abgerechnet. 1 Woche im Februar hatten wir geschlossen (Semesterferien).Jetzt muß ich den Urlaubszuschuß neu aufrollen, weil ich versehentlich den kompletten Monatslohn ausgezahlt habe.
Was mache ich aber jetzt mit dieser Woche unbezahlten Urlaub im Februar? Muß ich den bei der Aliquotierung berücksichtigen?Ich habe jetzt folgende 2 Varianten:
a) Sonderzahlung 2004,00 : 12 Monate = 167,00 x 11 Monate = 1837,00
L-pfl 1.837,00
-SV -315,96
– Freibetrag/J. -620,00
901,04 davon 6 % Lohnsteuer 54,06b) Sonderzahlung Urlaubszuschuss
2004 : 365 Tage = 5,49 mal 326 = 1.789,87 €
365 Kalendertage
– 39 Kalendertage (31 Tage im Jänner + 8 Tage im Februar, da Eintrittsdatum 02.02 ist + 1 Woche Semesterferien)
326 KalendertageWelche der beiden ist die Richtige bzw. gibt es noch eine andere Möglichkeit?
Die Weihnachtsremuneration habe ich aber wie Variante b) aber ohne den unbezahlten Urlaub = 333 Tage berechnet. Ist wahrscheinlich auch falsch oder?
Hoffentlich kann mir jemand weiterhelfen, möchte das unbedingt noch fertigbekommen.
Danke Petra
16.1.2010 um 0:39 Uhr #22273Hallo Petra!
Wenn tatsächlich ein unbezahlter Urlaub vereinbart wurde und in der Vereinbarung auch die Aliquotierung der Sonderzahlungen vereinbart wurde, kannst du auch aliquotieren, es sei denn, dass dein KV etwas Günstigeres für den AN vorsieht.
Bei deinen Aliquotierungen gefällt mir die 2. Variante besser.LG
20.1.2010 um 10:15 Uhr #22271Danke Roland für deinen prompten Kommentar (noch dazu um diese Uhrzeit!)
Ich habe jetzt noch eine 3. Möglichkeit der Aliqotierung ins Auge gefaßt und zwar
addiere ich die gesamte Bruttolöhne des ganzen Jahres = 2004 x 10 (März-Dez.) + 1386 (Feb.) = 21.426,– / 6 = 3571,– / 2 = 1785,50
Diese Variante gefällt mir eigentlich am besten, weil eine schöne Zahl herauskommt *g*
Wo kann ich mir offiziell Auskunft geben lassen zu diesem Problem – weiß das das WKO?
Danke
Petra20.1.2010 um 22:22 Uhr #22272Hallo Petra!
Bei letzterer Variante ist es ja nur ein marginaler Unterschied zu Var. b), also mir wäre das eigentlich „egal“.
Sicher könnte man die WKO mit dem Thema konfrontieren, aber ich denke, dass du das auch „so“ abrechnen könntest.LG
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