Liebe Forumsmannschaft,
ich bitte um Hilfe bei folgendem Problem:
mit 1.8. ist eine Dienstnehmerin in eine grafische Agentur eingetreten. Nun stellt sich die Frage der Abrechnung der Sonderzahlungen.
Der KV sagt zum Urlaubszuschuss nur etwas hinsichtlich der unterjährig austretenden Angestellten (aliquote Abrechnung). Sonst ist festgehalten, dass bei Urlaubsantritt ein UZ gebührt. Muss ich nun einen aliquoten UZ abrechnen? Und wenn ja, wann?
Der Weihnachtszuschuss wird spätestens am 15. November fällig. Laut KV gebührt den unterjährig ein- und austretenden Angestellten der aliquote Teil. So weit so klar. Hier habe ich aber eine Frage zur Berechnung:
Basis ist der Gesamtmonatsbezug . Dieser ergibt sich aus der Division der letzten drei Gesamtmonatsgehälter vor der Auszahlung durch 13 und Multiplikation mit 5.
Bei einem Bruttobezug von € 1.530,00 sieht die Rechnung also folgendermaßen aus?
1530*3=4590,00
4590/13*5=1765,40
Und diese € 1.765,40 rechne ich nun aliquot: 1765,4/12*5=735,60
Stimmt das so oder stehe ich auf der Leitung?
Vielen Dank im voraus!