Hallo zusammen,
ich hab nur eine schnelle, grundsätzliche Frage:
DN (für uns gilt KV Allgem. Gewerbe – hat DN auch deutlich im DV, den er unterschrieben hat, stehen) arbeitet beim Überlasser, KV dort M&S und Bergwerke einzelvertraglich mittels Betriebsvereinbarung (=also keinesfalls gültig für AÜ-MA).
Bei Austritt DN werden von der GPA die Biennalsprünge urgiert, auf die es aber im Allgem. Gewerbe keinen Anspruch gibt.
Kann ich in dem Fall den DN unter die „5% Regelung“ fallen lassen (die ja aussagt, daß ich 5% meiner DN von der Biennal-Regelung „ausnehmen“ kann – auch wenn diese im Allgem. Gewerbe nicht anzuwenden sind?). Verwendungsgruppenumstufungen wurden regelmäßig zum Stichtag durchgeführt, Gehalt DN lag immer ÜBER KV M&S.
Vielleicht kann mir das jemand beantworten?!
VIelen Dank im voraus
Martha