AKÜG – Kollektivvertrag Beschäftiger/Überlasser

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  • #15089

    Hallo zusammen,

    ich hab nur eine schnelle, grundsätzliche Frage:

    DN (für uns gilt KV Allgem. Gewerbe – hat DN auch deutlich im DV, den er unterschrieben hat, stehen) arbeitet beim Überlasser, KV dort M&S und Bergwerke einzelvertraglich mittels Betriebsvereinbarung (=also keinesfalls gültig für AÜ-MA).

    Bei Austritt DN werden von der GPA die Biennalsprünge urgiert, auf die es aber im Allgem. Gewerbe keinen Anspruch gibt.

    Kann ich in dem Fall den DN unter die „5% Regelung“ fallen lassen (die ja aussagt, daß ich 5% meiner DN von der Biennal-Regelung „ausnehmen“ kann – auch wenn diese im Allgem. Gewerbe nicht anzuwenden sind?). Verwendungsgruppenumstufungen wurden regelmäßig zum Stichtag durchgeführt, Gehalt DN lag immer ÜBER KV M&S.

    Vielleicht kann mir das jemand beantworten?!
    VIelen Dank im voraus
    Martha

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