Hallo an alle!
Ich hätte mal wieder eine Frage, hoffentlich kann mir jemand helfen:
Unser CEO bekommt ab jetzt jährlich unentgeltich Anteile/Aktien an unserem Konzern, die ihm zur freien Verfügung stehen. Wenn ich richtig liege, ist das eine Mitarbeiterbeteiligung gem. §3 Abs 7 Z15 lit b, also sonstiger Bezug. Er darf sich aussuchen, ob er diese Aktien ausbezahlt bekommt oder auf ein extra eröffnetes Aktienkonto (lautend auf seinen Namen) überträgt. Dieses Aktienkonto ist nicht im Inland, daher fällt mal der Freibetrag weg. Bei Übertragung auf dieses Konto habe ich somit ja nur einen Sachbezug, weil er nichts ausbezahlt bekommt.
Aber nun meine Frage: ich versteuere dies als sonstigen Bezug, was das Jahressechstel nicht erhöht. Was mich etwas unsicher macht, ist das Ortnerbuch mit dem Satz: dieser Bezug wird aber auch nicht auf das Jahressechstel angerechnet, sodass die begünstigte Besteuerung für den 13.+14. Bzug in vollem Umfang erhalten bleibt.
Ich berechne daher: Sachbezug Aktien – SV – Lst (versteuert nach Tarif, also KEINE 6%)… Stimmt das????
Danke und ich hoffe, ich hab nix vergessen zu erwähnen… 😉
lg