Aktien – Mitarbeiterbeteiligung

Startseite Foren Sachbezug Aktien – Mitarbeiterbeteiligung

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 15 Jahre von Roland.
Ansicht von 2 Beiträgen - 1 bis 2 (von insgesamt 2)
  • Autor
    Beiträge
  • #15405

    Hallo an alle!

    Ich hätte mal wieder eine Frage, hoffentlich kann mir jemand helfen:

    Unser CEO bekommt ab jetzt jährlich unentgeltich Anteile/Aktien an unserem Konzern, die ihm zur freien Verfügung stehen. Wenn ich richtig liege, ist das eine Mitarbeiterbeteiligung gem. §3 Abs 7 Z15 lit b, also sonstiger Bezug. Er darf sich aussuchen, ob er diese Aktien ausbezahlt bekommt oder auf ein extra eröffnetes Aktienkonto (lautend auf seinen Namen) überträgt. Dieses Aktienkonto ist nicht im Inland, daher fällt mal der Freibetrag weg. Bei Übertragung auf dieses Konto habe ich somit ja nur einen Sachbezug, weil er nichts ausbezahlt bekommt.

    Aber nun meine Frage: ich versteuere dies als sonstigen Bezug, was das Jahressechstel nicht erhöht. Was mich etwas unsicher macht, ist das Ortnerbuch mit dem Satz: dieser Bezug wird aber auch nicht auf das Jahressechstel angerechnet, sodass die begünstigte Besteuerung für den 13.+14. Bzug in vollem Umfang erhalten bleibt.
    Ich berechne daher: Sachbezug Aktien – SV – Lst (versteuert nach Tarif, also KEINE 6%)… Stimmt das????

    Danke und ich hoffe, ich hab nix vergessen zu erwähnen… 😉
    lg

    #22093

    Hallo Konni!

    Mit dem Teilsatz „Dieser Bezug wird aber auch nicht auf das Jahressechstel angerechnet, sodass die begünstigte Besteuerung für den 13. und 14. Bezug in vollem Umfang erhalten bleibt.“ ist mEgemeint, dass mit diesem „Sonstigen Bezug“ das Jahressechstel nicht verbraucht wird, es alleine dadurch daher nicht zu einem Überhang kommen kann.
    Beispiel:
    Untentgeltliche Aktienübertragung: EUR 2.000,– (Versteuerung mit 6% als Sonstiger Bezug)
    Gehalt monatlich: EUR 5.000,–, d.h. J/6 = EUR 10.000,–
    UZ und WR je 5.000,–, beide SZ können mit 6% versteuert werden.

    Dieses Beispiel stellt aber nur meine persönliche Meinung dar, hatte damit leider noch nicht zu tun.
    Wenn niemand eine gesicherte Antwort geben kann, empfehle ich eine schriftliche Anfrage an die Finanz.

    LG

Ansicht von 2 Beiträgen - 1 bis 2 (von insgesamt 2)
  • Sei müssen angemeldet sein, um auf dieses Thema antworten zu können.