Änderungskündigung

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  • Dieses Thema hat 2 Antworten sowie 3 Teilnehmer und wurde zuletzt vor vor 18 Jahren von Roland aktualisiert.
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  • #14097
    birgit
    Teilnehmer

      Hallo zusammen !

      Ist bei einer Änderungskündigung die Abfertigung alt mit 6% zu versteuern, wenn das alte DV einvernehmlich gelöst wird, eine Abmeldung bei der GKK erfolgt und die Ersatzleistung gezahlt wird? Die Reduktion im neuen DV wird allerdings in Form eines Teilzeitdienstverhältnisses durchgeführt.
      z.B.
      Bezug vor ÄkÜ 2000,– € bei 38 Wochenstunden
      Bezug nach ÄKÜ 1315,75 € bei 25 Wochenstunden

      Für mich wäre das nicht zulässig, weil der MA im Verhältnis gleich viel verdient. (Er hat nur weniger Stunden zu leisten).

      Danke für Eure Hilfe.
      Birgit

      #19179

      Hallo!

      Wird das DV formal beendet (Abmeldung, Urlaubsersatzleistung) und liegen die Bezüge im neuen DV mindestens 25 % unter den Bezügen des ehemaligen DV (auch wenn dies mit einer Arbeitzeitreduktion verbunden ist), ist die Abfertigung nach § 67 Abs. 3 zu versteuern – siehe LStRL Rz 1070.

      lg Sylvia

      #19180

      Hallo Birgit!

      Bitte vor allem um Beachtung der „12-Monats-Regelung“, die ebenfalls in der RZ 1070 definiert ist! (Danke an Sylvia!).

      Liebe Grüße

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