Änderungs des Austrittsgrund nach Jahren!!!

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  • #16294

    Hallo! So ich habe einen speziellen Fall, ein AN, der 1998 mit einvernehmlicher Kündigung bei uns ausgetreten ist, war gestern bei uns, weil ihm 3 Jahre 1996-1998) für die Abfertigung bei der BUAK fehlen, weil die einvernehmlicher Kündigung bei der BUAK abfertigungsschädlich ist.
    Seine Frage war, ob man das nicht noch ändern kann, von der Firmenleitung wäre es aus heutiger Sicht auch ok, weil er doch 11 Jahre bei uns in der Firma war! Laut Auskunft der BUAK ist das möglich, wenn man eine bestätigte Änderungsmeldung von der GKK vorlegt!
    So nun meine Frage: Kann man nach 14 Jahren noch einen Austrittsgrund ändern bei der GKK, ohne eine Strafe zu bekommen? Weiß das jemand? Bevor ich dort anrufe, frage ich mal hier, vielleicht hatte schon mal jemand so einen Fall?

    Danke!

    #24162

    Hallo Angie!

    Leider noch nie gehört, so einen Fall, brrr….

    LG

    #24163

    Hallo! Dieser Fall hat sich inzwischen zum Positiven erledigt! Nur damit ihr auch Bescheid wißt!

    Ich habe dann mit einem netten Herrn bei der GKK telefoniert, er hat gesagt, sie haben keinen Zugriff mehr auf die Daten von 1998, also eine Änderung ist da nicht mehr möglich, was ich mir schon dachte!
    Wir haben dann eine Änderungsmeldung bei Elda gemacht, ohne diese abzusenden, weil die GKK das ja sowieso nicht mehr ändern kann und dies mit einem netten Schreiben, dass diese Abmeldung nicht abfertigungsschädlich hätte sein sollen usw. an die BUAK geschickt und es ist durchgegangen! Dem ehemaligen Mitarbeiter wird diese Zeit zur Abfertigung angerechnet! Also sehr positiv! 🙂

    #24164

    Danke angie, sehr interessant!

    LG

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