Hallo! So ich habe einen speziellen Fall, ein AN, der 1998 mit einvernehmlicher Kündigung bei uns ausgetreten ist, war gestern bei uns, weil ihm 3 Jahre 1996-1998) für die Abfertigung bei der BUAK fehlen, weil die einvernehmlicher Kündigung bei der BUAK abfertigungsschädlich ist.
Seine Frage war, ob man das nicht noch ändern kann, von der Firmenleitung wäre es aus heutiger Sicht auch ok, weil er doch 11 Jahre bei uns in der Firma war! Laut Auskunft der BUAK ist das möglich, wenn man eine bestätigte Änderungsmeldung von der GKK vorlegt!
So nun meine Frage: Kann man nach 14 Jahren noch einen Austrittsgrund ändern bei der GKK, ohne eine Strafe zu bekommen? Weiß das jemand? Bevor ich dort anrufe, frage ich mal hier, vielleicht hatte schon mal jemand so einen Fall?
Danke!