Änderung Pendlerverordung

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  • #16626

    Hallo

    laut PV-Info Juli hat durch die Änderung der Pendlerverordnung bei Gleitzeit der Arbeitsbeginn bzw. das Arbeitsende jenem Zeitpunkt zu entsprechen, der überwiegend tatsächlich im Kalenderjahr gearbeitet wird (d.h. nicht mehr Anpassung an die Fahrzeit öffentl. Verkehrsmittel)
    Beispiel: Arbeitszeitmodel 7:30 bis 12:30, tatsächlich gestempelt wird ca. von 6:30 bis 11:30 – (+/- ca 5 bis 10 Minuten).Wenn ich jetzt zwei verschiedene Zeitpunkte im Pendlerrechner eingebe (Unterschied 5 Minuten) kommen zwei ganz verschiedene Ergebnisse heraus. Wie soll man sich hier verhalten?

    LG
    Brigitte

    #24710
    Martin
    Teilnehmer

    Im Zweifelfall nimmst Du das für den Dienstnehmer „ungünstigere“ und verweist den Dienstnehmer auf die Arbeitnehmerveranlagung.

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