Liebe Kollegen!
Habe folgende Frage:
Einer unserer Mitarbeiter ist für mindestens 24 Monate als „Örtliche Bauaufsicht“ auf eine Baustelle in NÖ entsandt worden, d.h. sein Dienstort hat sich verändert und er wurde auf die NÖGKK und eine NÖ Gemeinde umgemeldet (Kommunalsteuer).
Nun versteht dieser DN nicht, dass er keine Tagesdiäten und/oder Nächtigungsgelder steuerfrei beziehen kann.
Meiner Meinung nach können wir ihm weder Tagesdiäten noch Nächtigungsgeld steuerfrei bezahlen, da es sich ja nicht um eine Dienstreise handelt (Dienstreisen bei uns im KV geregelt).
Könnt ihr mir zustimmen, oder liege ich völlig falsch (bzw. ändert sich dahingehend etwas im Jahr 2009)?
Für eine kurze Rückmeldung wäre ich äußerst dankbar.
LG
Claudia