Abzug von Minusstunden bei Endabrechnung

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  • #13852

    Hallo Kollegen!
    Bitte euch um Eure Meinung!

    Dienstnehmerin hat per 30.11.06 selbst gekündigt.
    Man sich mit der AK nun geeinigt, dass man 80 Minusstunden abzieht darf.

    Die Dienstnehmerin hat noch keinen Novemberlohnzettel bekommen. Habe nun nachgelesen:
    Steht ein Arbeitnehmer in einem aufrechten Dienstverhältnis zu jenem Arbeitgeber, dem er Arbeitslohn zu erstatten (rückzahlen) hat, so hat der Arbeitgeber die Erstattung (Rückzahlung) beim laufenden Arbeitslohn als Werbungskosten zu berücksichtigen. (§16 (2) EStG)

    Würde also die Minusstunden wie einen Rückerstattung von Urlaubsentgelt behandeln. Bruttobetrag abziehen -> beitragsfrei u. steuerlich gem. § 16 Abs.2 EStG behandeln

    Oder sollte man nicht so kompliziert umher denken und einfach das Gehalt kürzen?!(Gehalt November für 130 NS – 80 Minusstd.)
    Da ich die Abrechnung direkt an die Arbeiterkammer schicken muß, denk‘ ich halt doch wieder … 🙄

    Danke im voraus für Eure Beiträge.

    LG Andrea

    #18656
    Martin
    Teilnehmer

    Hallo Andrea!

    Ich würde die Minusstunden beim Lohn abziehen durch Aufrollung der betroffenen Monate.
    Ob dadurch auch die Sonderzahlungen, Schnittberechnungen und das Urlaubsentgelt verändert werden, müsste gesondert (siehe KV) geprüft werden.
    Von einem negativen Urlaubs, FT- Krankenschnitt habe ich noch nicht gehört. Dies könnte ein Präzedenzfall der Judikatur werden!

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