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brigitte aktualisiert.
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23.11.2007 um 14:15 Uhr #14318
Hallo,
ich habe eine Frage zum SV Abzug bei Sonderzahlungen innerhalb des Jahressechstels.
Hier zieht man doch den auf die Sonderzahlung entfallenden DNA zur SV bei der Sonderzahlung ab, um die LSt. Bemessungsgrundlage zu erhalten. Und dieser Betrag ist dann mit 6 % zu besteuern (Freibetrag und Freigrenze werden hier mal nicht betrachtet).Hat schon jemand gehört, dass der SV Anteil der Sonderzahlung gemeinsam mit dem SV Anteil des lfd. Bezugs vom lfd. Bezug abgezogen wird, um die LSt. Bemessungsgrundlage zu erhalten? Die Sonderzahlung würde dann gleich mit 6 % besteuert werden.
lg Ingrid
23.11.2007 um 21:43 Uhr #19662Hallo Ingrid!
Nein, das habe ich noch nie gehört.
Wer sagt das?
LG
23.11.2007 um 22:16 Uhr #19663Hallo Roland,
das wird in einem Kurs gelehrt, bei dem man eine Kurzeinführung in die Personalverrechnung bekommt. Nachdem der Trainer der älteren Generation angehört, habe ich mir gedacht, dass es vielleicht vor langer langer Zeit mal so war. Leider haben wir so alte Bücher von Hrn. Ortner nicht mehr zum Nachschlagen.
Aber von irgendwoher muss der Trainer das doch haben.lg Ingrid
23.11.2007 um 22:21 Uhr #19664Hallo Ingrid!
Leider bin ich auch noch nicht soooo lange im Geschäft, aber für mich ist diese Ansicht auf alle Fälle purer Blödsinn.
Konfrontiere doch deinen Trainer mit dem „Ortner“, er soll sich das anschauen, denn die Teilnehmer am Kurs haben ja ein Recht auf richtige Informationen.
LG
26.11.2007 um 9:45 Uhr #19665Hallo Ingrid,
hallo Roland,Diese Vorgehensweise hat es tatsächlich bis 1996 gegeben. Bis 1996 wurde die SV der Sonderzahlung zusammen mit der SV des lft. Bezuges vom lfd. Bezug abgezogen. Die 6 % Lst wurde von der Bruttosonderzahlung (abz. FB) gerechnet.
Der Durchführungserlaß des BMF vom 28.10.1996 auf Grund des Strukturanpassungsgesetztes 1996 lautet:
„Die auf Bezüge, die mit einem festen Steuersatz zu versteuern sind, entfallenden Beiträge im Sinne es §62 Z 3 bis 5 ESTg sind vor Anwendung des festen Steuersatzes in Abzug zu bringen.“
Seit 1997 ist dies so zu berechnen.
LG
Brigitte26.11.2007 um 17:19 Uhr #19666Hallo Brigitte,
herzlichen Dank für die Auskunft.
Ich habe jetzt im Büro sogar noch einen Ortner, Stand 1.6.1996, gefunden. Und da findet man im Kapitel Sonderzahlungen – Lohnsteuer als wichtigen Hinweis einen Verweis auf das Strukturanpassungsgesetz 1996 und die damit gültige Berechnung.
Jetzt weiß ich wenigstens, woher der Trainer diese Info hat. Es ist aber schon traurig, dass er auf diesem Stand stehen geblieben ist. 😥
lg Ingrid
26.11.2007 um 21:37 Uhr #19667Liebe Brigitte!
Dankeschön für die Auskunft! 😀
LG
27.11.2007 um 12:06 Uhr #19668Freut mich, wenn ich auch einmal jemanden helfen konnte.
LG
Brigitte -
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