Absetzbarkeit 24h-Pflege

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  • #15041
    Dani S.
    Teilnehmer

    Hallo liebes Forum,

    ich habe eine knifflige Frageund weiß nicht, ob sie mir jemand beantworten kann.

    Eine Klientin hat seit September 2008 24-h-Pflege. Die Pflegekosten kann ich abzüglich des Pflegegeldes als außergewöhnliche Belastung absetzen.
    Nun meine Frage: sie wird ja erst seit September gepflegt, kann ich nun auch nur das Pflegegeld seit September gegenverrechnen, oder muss ich das Pflegegeld für das ganze Jahr nehmen?

    Ich hoffe, es kann mir jemand weiterhelfen.

    Daniela

    #21335

    Hallo Daniela!

    Meines Erachtens ist das Pflegegeld des gesamten Jahres (leider) in Abzug zu bringen.
    In der Veranlagung sind ja immer die Jahresbeträge entscheidend.

    LG

    #21336

    Hi

    frag doch mal unter:

    http://www.pflegehelden.de

    Gruss

    Phil

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