Abmeldung SV bei indiv.Beschäftigungsverbot & befri.DV

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  • #16593

    Hallo!
    Ich brauche bitte Ihre Hilfe bei folgendem Thema.
    Wir haben eine DN die ein befristetes DV hatte und schwanger wurde. Wir haben uns darauf geinigt ihr DV bis zum Beginn Mutterschutz zu verlängern und dann einvernehmlich zu lösen. Datum der EV mit 02.05.2014
    Jetzt geht die DN in einen vorzeitigen Mutterschutz mit 14.04.2014.
    Frage:
    1) Wann ist die DN engültig abzumelden? 02.05.2014 oder Ende Wochengeld nach Geburt?
    2) Wann erfolgt die Endabrechnung?
    3) Verlängerung der SV bis 02.05 oder 14.04?

    Vielen Dank für Ihre Unterstützung
    LG
    Isabelle

    #24668

    Hallo Isabelle,

    1) am 2.5. (da das DV tatsächlich beendet ist).
    2) M.E. 2.5.
    3) SV-Ende ist der 14.4., da Wochenhilfeanspruch (also Übergang auf die GKK), BV-Ende ist allerdings erst der 2.5. (danach keine BV mehr, da kein aufrechtes Dienstverhältnis).

    LG

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