Abfindung als Vergleichszahlung

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  • #15486
    Jenny
    Teilnehmer

    Hallo!

    Dienstnehmer hat einen 3 Jahresvertrag und hat noch 2 Jahre.
    Ist jetzt entlassen worden – dies ist zweifelhaft.
    Jetzt soll er eine Abfindungszahlung erhalten um auf Klage zu verzichten.
    Wir bieten 5.000,- Abfindung, er will 10.000,-
    Wenn wir uns bei 7.500,- einigen wie soll dies SV und LSt abgewickelt werden?

    SV frei als Abgangsentschädigung
    LSt als Vergleich, 7.500,- mit 6 %, darüber 4/5tel zum Tarif und 1/5tel frei als § 67/8?
    Oder § 67/10,
    oder§ 67/8 nur mit 4/5tel + 1/5tel

    Danke
    Jenny

    #22294

    Hallo Jenny!

    Aus der Ferne diesen Sachverhalt zu beurteilen ist extrem heikel.

    Bezüglich der SV ist zu unterscheiden, ob der AN ausständige Entgeltbestandteile fordert, dann wäre es wohl ein sv-pflichtiger Vergleich.
    Wahrscheinlicher ist aber, dass der AN die Rechtswirksamkeit dieser Entlassung bekämpft (und keine Entgeltbestandteile fordert) und der AG eine Zahlung leistet, dass der AN der vorzeitigen Auflösung zustimmt, dann hätten wir die sv-freie Abgangsentschädigung.

    Tja, steuerlich ist das wirklich ein delikate Frage.
    Hier habe ich schon verschiedene Interpretationsmöglichkeiten von „echten Kapazundern“ gehört.
    Meiner (progressiven) Meinung nach ist es eine Vergleichszahlung im Sinne des § 67 Abs. 8 lit. a)
    Daher 7.500,– mit 6%, Rest 1/5 frei, 4/5 pflichtig, weil der DN ja in der Abfertigung Neu ist.

    Ich möchte aber betonen, dass dies nur meine persönliche Meinung darstellt – daher würde ich wohl an deiner Stelle eine Beratung in Anspruch nehmen, wo alle Einzelheiten durchdiskutiert werden können.

    LG

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