Hallo Jenny!
Aus der Ferne diesen Sachverhalt zu beurteilen ist extrem heikel.
Bezüglich der SV ist zu unterscheiden, ob der AN ausständige Entgeltbestandteile fordert, dann wäre es wohl ein sv-pflichtiger Vergleich.
Wahrscheinlicher ist aber, dass der AN die Rechtswirksamkeit dieser Entlassung bekämpft (und keine Entgeltbestandteile fordert) und der AG eine Zahlung leistet, dass der AN der vorzeitigen Auflösung zustimmt, dann hätten wir die sv-freie Abgangsentschädigung.
Tja, steuerlich ist das wirklich ein delikate Frage.
Hier habe ich schon verschiedene Interpretationsmöglichkeiten von „echten Kapazundern“ gehört.
Meiner (progressiven) Meinung nach ist es eine Vergleichszahlung im Sinne des § 67 Abs. 8 lit. a)
Daher 7.500,– mit 6%, Rest 1/5 frei, 4/5 pflichtig, weil der DN ja in der Abfertigung Neu ist.
Ich möchte aber betonen, dass dies nur meine persönliche Meinung darstellt – daher würde ich wohl an deiner Stelle eine Beratung in Anspruch nehmen, wo alle Einzelheiten durchdiskutiert werden können.
LG