Abfertigungsberechnung

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  • #15914

    Hallo allerseits

    habe ein Problem mit der AK.

    Ein Arbeiter im Metallgewerbe mit schwankenden Bezügen.

    Die AK sagt: die letzen 3 Monate vor Austritt/3 * die anzahl der Abfertigung. Den SZ-Anteil nehmen sie die tatsächlichen UZ+WR/6

    zb: Juni 2.950
    juil 3.250
    Aug. 3.444


    9.644 / 3 = 3.214,66

    UZ 2.870
    WR 3.100


    5.970 /6 = 995,00 ergibt 4.209 X 9 =37.881

    Kennt jemand diese Methode??????

    #23344

    Hallo Erich!

    Nein, in dieser Form nicht.
    Entscheidend ist der letzte Lohn plus ein 12-Monats-Schnitt von den schwankenden Bezügen plus je 1/12 der SZ.
    Außer es handelt sich um einen DN mit schwankendem Stundenausmaß, dann ist auch hier ein 12-Monats-Schnitt anzuwenden.

    LG

    #23345
    Roland wrote:
    Hallo Erich!

    Nein, in dieser Form nicht.
    Entscheidend ist der letzte Lohn plus ein 12-Monats-Schnitt von den schwankenden Bezügen plus je 1/12 der SZ.
    Außer es handelt sich um einen DN mit schwankendem Stundenausmaß, dann ist auch hier ein 12-Monats-Schnitt anzuwenden.

    LG

    Danke, bin auch der meinung

    #23346

    Lieber Erich!

    Sehr gern geschehen.

    LG

    #23342

    Hallo zusammen!

    Ich brauche bitte eure Hilfe:

    Ein DN (leitender Ang., keine wie auch immer gearteten Zulagen) tritt per Ende Februar 2011 aus. Das DV hat 11 Jahre gedauert, also Anspruch auf 4 Monatsgehälter.
    Er hat in 2010 und 2011 auch Tantiemen ausbezahlt erhalten (zum Teil als Ratenzahlungen, also laufende Bezüge, zum Teil als Einmalzahlung, also SZ)

    Wie berechne ich die Abfertigung?

    1)
    Durchschnittsberechnung der letzten 12 Monate?

    Also die tatsächlich ausbezahlten Gehälter v. 01.03.2010 – 28.02.2011
    + UZ und WR
    + Sachbezüge
    + sämtliche ausbezahlte Tantiemen in diesem Zeitraum

    : 12 x 4

    oder

    2)
    Ausgangsbasis = das letzte Monatsentgelt, also Februar 2011 x 14 (inkl. UZ/WR)
    + Sachbezüge
    + Tantieme
    ??

    Ich steh da grad am Schlauch und finde auch in der Literatur nichts Eindeutiges.

    Herzlichen Dank für eure Hilfe!!

    Lg Sonnenblume

    #23340

    Liebe Sonnenblume!

    Weder noch – richtig ist:

    Gehalt vom Februar
    + 2/12 SZ auf der Basis des Februar-Gehalts
    + Sachbezug (i.d.R. der abgabenrechtliche Wert, bei einer wesentlichen Abweichung gegenüber dem Verkehrswert könnte es aber Schwierigkeiten geben!)
    + 1/12 der Gesamttantieme


    Summe ME x 4 = Bruttoabfertigung

    LG

    #23343

    Hallo Roland,

    vielen Dank für deine Hilfe!!! 🙂

    Lg Sonnenblume

    #23347

    Hallo Sonnenblume,

    sehr gern geschehen.

    LG

    #23341

    Hallo liebe Forumsmitglieder,

    ich hätte auch eine Frage zur Abfertigungsberechnung:
    Grundsätzlich ist es der letzte Gehalt zuzüglich ein 12-Monats-Schnitt von den schwankenden Bezügen, die regelmäßig angefallen sind.
    Aber wie oft muss ein Bezug anfallen, damit er regelmäßig ist und miteinberechnet werden soll?
    In meinem Fall hat der DN in den letzten 12 Monaten 4 Monate Überstunden ausbezahlt bekommen. Rechnet man diese dann mit?

    Danke im Voraus für eure Hilfe.

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